Aufgespießt
Interessant, mit welch verzwickten Rechtsfragen sich die Gerichte manchmal befassen müssen. Beim Amtsgericht Köln klagte jetzt eine Kuhhalterin gegen eine Event-Veranstalterin. Diese hatte ein Kuh-Bild, das ein Fotograf ohne Erlaubnis der Tierhalterin geschossen hatte, als Werbung für eine „Kuh-Charity-Party“ online gestellt. Dies verletze nicht die Persönlichkeitsrechte der Kuh-Eigentümern, so dass ihr auch kein „Schmerzensgeld“ von 2 000 € zustehe, entschieden die Richter.
Begründung: Internet-Nutzer, die das Foto sähen, brächten es kaum mit der Tierhalterin in Verbindung. Aus dem Foto eines Tieres lasse sich außerdem kein zwingender Rückschluss auf den „Lebensstil“ der Eigentümerin ziehen (Az: 111 C 33/10).