Ein Winzer wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt, weil er Wein mit einer „irreführenden Bezeichnung“ auf dem Etikett verkauft und so gegen weinrechtliche Vorschriften verstoßen hatte. Dass die zuständige Kreisverwaltung ihm daraufhin auch seinen Jagdschein entzog, sah der Winzer als „völlig unverhältnismäßig“ an und zog vor Gericht – jedoch ohne Erfolg.
Das Verwaltungsgericht Mainz hält den Jagdschein-Entzug für rechtens (Az: 1 L 219/11.MZ). Wer zu einer Geldstrafe ab 60 Tagessätzen verurteilt werde, müsse sich in der Regel vorhalten lassen, dass er nicht die notwendige Zuverlässigkeit besitze. Dabei spiele es auch keine Rolle, dass sein Fehltritt das Weinrecht betraf und keinen Bezug zu Waffen oder Gewalt hatte. Ergebnis: Jagd- und Waffenschein sind für mindestens fünf Jahre weg. -gri-