Erhöht ein Vermieter die Miete mit Hinweis auf den Mietspiegel, muss gewährleistet sein, dass der Mieter diesen kostenlos einsehen kann. Verlangt die Gemeinde eine Schutzgebühr für den Mietspiegel, ist die Mieterhöhung daher formell unwirksam. Der Mieter müsse ohne Zusatzkosten prüfen können, ob die Mieterhöhung berechtigt ist, so das Amtsgericht Stuttgart (Az.: 37 C 1909/17).
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Erhöht ein Vermieter die Miete mit Hinweis auf den Mietspiegel, muss gewährleistet sein, dass der Mieter diesen kostenlos einsehen kann. Verlangt die Gemeinde eine Schutzgebühr für den Mietspiegel, ist die Mieterhöhung daher formell unwirksam. Der Mieter müsse ohne Zusatzkosten prüfen können, ob die Mieterhöhung berechtigt ist, so das Amtsgericht Stuttgart (Az.: 37 C 1909/17).