Ï Frage:Beim Befahren eines Wirtschaftsweges hatte ich mit meinem Schlepper einen Achsbruch-Schaden (über 700 E ).Mündlich wurde mir Schadenersatz zugesagt,da die Gemeinde schon bei einem früheren Ortstermin den schlechten Zustand des Weges bestätigt und angekündigt hatte,den Weg auszubessern.Nach meinem Schaden wurde der Wirtschaftsweg repariert von der Übernahme meiner Reparaturkosten ist aber keine Rede mehr.Was kann ich tun? Antwort:Als Anspruchsgrundlage besteht für Sie §823 BGB.Danach ist bei Straßen der jeweilige Straßenbaulastträger verkehrssicherungspflichtig.Er muss die Straße oder den Wirtschaftsweg in einem Zustand erhalten,der Schäden der Benutzer vermeidet. In Ihrem Falle ist die Gemeinde dieser Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen,obwohl schon bei einem früheren Ortstermin Einigkeit darüber bestand,dass der Weg hätte ausgebessert werden müssen.Wenn nunmehr die Gemeinde sich weigert,Ihren Schaden zu ersetzen,sollten Sie mit anwaltlicher Hilfe die Gemeinde zur Zahlung auffordern, notfalls einen Zivilprozess anstrengen. Dabei müssen Sie beweisen,dass die Straße zum Zeitpunkt des Schadens reparaturbedürftig war,und dass der Schaden an Ihrem Schlepper tatsächlich durch das Befahren des Weges entstanden ist (evtl. Zeugen benennen). Allerdings müssen Sie sich u.U.den Vorwurf eines mitwirkenden Verschuldens vorhalten lassen,denn immerhin war Ihnen der Weg ja bekannt,und aufgrund des Ortstermins auch das Schlagloch.Daher so könnte die Gemeinde argumentieren hätten Sie besonders vorsichtig fahren müssen. Ob diese Argumentation der Gemeinde überzeugt,müsste notfalls das Gericht entscheiden.Sie sollten sich allerdings darauf einstellen,dass Ihnen ein gewisser Prozentsatz (z.B.25 %)von Ihrem Schaden abgezogen wird.
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