Ein Landwirt hatte im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens ein Grundstück in Hanglage zugewiesen bekommen. Auf der Fläche kam es zu Bodenabschwemmungen – und zwar nachdem der oberhalb der Fläche gelegene Wirtschaftsweg während der Arbeiten im Zusammenhang mit dem Flurbereinigungsverfahren beschädigt worden war. Die Abschwemmungen blieben erst nach der Ausbesserung des Wirtschaftsweges aus. Der Landwirt forderte daraufhin Schadenersatz von dem Verband der Teilnehmergemeinschaften, der die Flurbereinigungsarbeiten ausgeführt hatte.
RAe Dr. Matthias Francois und Nico Reiter, Bitburg