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Zum Streitgespräch: „Wie groß darf ein Stall sein?“, top agrar 8/2015, Seite 26. - Tierwohl ist von der Betriebsgröße abhängig!

Lesezeit: 2 Minuten

In dem von Frau Nieberg mitverfassten Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats zur Zukunft der Nutztierhaltung wird festgestellt, es gebe bislang kaum Untersuchungen zum Zusammenhang zwischen Tierwohl und Betriebsgröße. Wenn das so ist, entbehren die Aussagen von Frau Nieberg zu diesem Thema wohl einer wissenschaftlichen Grundlage.


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Die Grenzen, die Bundes-Immissionsschutz-Gesetz und Baugesetzbuch bei 1 500 Mastschweinen, 560 Sauen, 600 Rindern, 30 000 Masthühnern und 15 000 Legehennen/Puten ziehen, werden durch die Untersuchungen des Bundesinstituts für Risikobewertung zum Zusammenhang zwischen Bestands-größen und antibioti-karesistenten MRSA-Keimen (und damit indirekt auch zum Antibiotika-Einsatz zur Kaschierung von Tierstress) in der Schweinehaltung sehr deutlich unterstützt. Aber auch beim Tierwohl ist die Betriebsgrößen-Abhängigkeit für mich eigentlich klar: Die von Frau Nieberg zitierten Einzelfälle für vereinzelten Weidegang in Großstrukturen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass Weidegang vor allem in bäuerlichen Strukturen (abgesehen von Einzelfällen) praktikabel ist.


In der Geflügelhaltung sind Mobilställe mit bis maximal 500 Tieren pro Einheit das Optimum – zumal in Großställen mit „Freilandhaltung“ mehr als 50 % der Hühner im Stall bleiben und den Auslauf gar nicht nutzen können.


Das durch die EU-Schweinehaltungs-Richtlinie vorgeschriebene Ringelschwanz-Kupierverbot und Stroheinstreu-Gebot lässt sich in bäuerlichen und flächenverbundenen Betrieben viel besser umsetzen als in Agrarfabriken.

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