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Aeikens bekräftigt Forderung nach Ende der EU-Zuckermarktordnung

Seine Forderung nach Auslaufen der bestehenden EU-Zuckermarktordnung hat Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens bekräftigt. „Wir sollten nicht an einem überholten Modell festhalten, das Privilegien für viele, aber Nachteile für alle hervorbringt“, so der Minister in einem Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der Südzucker AG, Dr. Wolfgang Heer.

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Seine Forderung nach Auslaufen der bestehenden EU-Zuckermarktordnung hat Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens bekräftigt. „Wir sollten nicht an einem überholten Modell festhalten, das Privilegien für viele, aber Nachteile für alle hervorbringt“, so der Minister in einem Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der Südzucker AG, Dr. Wolfgang Heer.


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Darin bezeichnet Aeikens, der auf Aussagen Heers in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) reagierte, die Zuckermarktordnung in ihrer jetzigen Ausgestaltung in einer Marktwirtschaft als „systemfremd“. Renommierte Wissenschaftler prognostizierten eine Ausdehnung des Zuckerrübenanbaus in Europa, sollte der Zuckermarkt liberalisiert werden.


„Diese Chance sollte genutzt werden zum Wohle der Landwirte, Verarbeiter und Verbraucher“, fordert der CDU-Politiker. Seiner Auffassung nach sollte auch die europäische Zuckerwirtschaft mit allen Beteiligten an der zu erwartenden Verdoppelung der Nachfrage nach Nahrungsmitteln partizipieren. Voraussetzung dafür sei jedoch ein Ende der derzeitigen Marktordnung. Gerade die Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt als Bundesland mit den besten Böden und damit optimalen Voraussetzungen für den Zuckerrübenanbau werde durch das derzeitige System benachteiligt. Gebe es in anderen Bundesländern Landkreise mit mehr als 20 % Rüben an der Ackerfläche, liege der Spitzenwert in Sachsen-Anhalt lediglich bei gut 7 %.


Nach Informationen des Ministers würden insbesondere in Sachsen-Anhalt viele Landwirte gern in den lukrativen Zuckerrübenanbau einsteigen oder ihn ausdehnen. Leider ließen die bestehenden starren Regelungen dies jedoch nicht zu. Leidtragende der bestehenden Regelung seien aber auch Süßwarenfirmen, die wegen Zuckermangels ihre Produktion einstellen oder auf Aufträge und damit auf Wertschöpfung und die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen verzichten müssten. (AgE)

 

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