In Niedersachsen können Anträge auf die Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben ab dem kommenden Donnerstag bis zum 7. März bei der Landwirtschaftskammer in Oldenburg eingereicht werden. Wie diese vergangene Woche weiter mitteilte, bilden die Bereiche Tierschutz und -hygiene die Schwerpunkte des diesjährigen Agrarinvestitionsförderprogammes (AFP). Hohe Priorität hätten Pilotvorhaben zum Tierschutzplan des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums sowie besonders innovative Maßnahmen. Ein wichtiges Ziel sei auch die Umstellung auf die Gruppenhaltung von Sauen. Ferner würden Vorhaben gefördert, die die Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe durch optimierte Produktions- und Arbeitsbedingungen verbesserten. Das Land Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen gewähren Kammerangaben zufolge Zuschüsse von bis zu 30 % der Nettokosten. Investitionswillige Landwirte, die am diesjährigen AFP-Antragsverfahren teilnehmen wollten, sollten sich mit den zuständigen Bezirks- und Außenstellen der Landwirtschaftskammer in Verbindung setzen. Bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben müsse die Baugenehmigung bereits zusammen mit dem Förderantrag eingereicht werden. Die AFP-Förderung erfolgt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) unter finanzieller Beteiligung der EU. (AgE)
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