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Backhaus stimmt neuem Privatisierungskonzept zu

Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus hat am Dienstag dem überarbeiteten Grundsätzen des Neuen Privatisierungskonzepts für BVVG-Flächen zugestimmt. Unterzeichnet wurde die Vereinbarung von Staatssekretär Dr. Karl Otto Kreer. Backhaus bezeichnete den Abschluss der mehrmonatigen Verhandlungen als akzeptabel.

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Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus hat am Dienstag dem überarbeiteten Grundsätzen des Neuen Privatisierungskonzepts für BVVG-Flächen zugestimmt. Unterzeichnet wurde die Vereinbarung von Staatssekretär Dr. Karl Otto Kreer. Backhaus bezeichnete den Abschluss der mehrmonatigen Verhandlungen als akzeptabel. Die Landwirte bekämen nun bessere Rahmenbedingungen.


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Das bisherige Neue Privatisierungskonzept (NPK), welches die Grundsätze des Umgangs mit BVVG- Flächen regelt, hatte seit Beginn 2007 seine Gültigkeit. Nach Ansicht vieler Landwirte hat die BVVG bei der Auslegung dieser Grundsätze insbesondere bei der Preisbildung offensichtlich ihre Monopolstellung ausgenutzt und so die Preise nach oben getrieben. Durch die umfangreichen BVVG-Flächenverkäufe zu stark gestiegenen Preisen seien den Betrieben Liquidität für notwendige Investitionen entzogen worden, kritisiert das Ministerium.


Die wichtigste Verbesserung besteht nach Ansicht des Ministers in der Möglichkeit, zur Preisfindung bei Direktverkäufen Gutachter einzuschalten. Insbesondere kleinere Betriebe mit höherem BVVG- Pachtflächenanteil sollen mehr als bis zu 50% ihrer Betriebsflächen als Eigentum erwerben können. Der Anteil von beschränkten Ausschreibungen, an denen nur Betriebe mit höherem Beschäftigungsgrad teilnehmen können, wird erhöht. Betriebe, die nicht kaufen können, erhalten innerhalb ihrer Direkterwerbsgrenzen eine erneute Pachtmöglichkeit. "Bei der Pachtpreisfindung habe ich mir ebenso wie beim Verkauf ein Sachverständigengutachten für den Streitfall gewünscht", sagte Minister Dr. Backhaus. "Aber da ließ der Bund nicht mit sich reden. Als Kompromiss sicherte er mir allerdings zu, dass bei grundsätzlichen Problemen das Bundesfinanzministerium gemeinsam mit dem BMELV und dem zuständigen Landesministerium das Handeln der BVVG überprüfen werde." Insgesamt wurde der Privatisierungszeitraum für die ehemals volkseigenen Flächen von 2020 auf 2025 gestreckt.

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