Die Abwasserentsorger fürchten einen Wegfall der Klärschlammausbringung in der Landwirtschaft ab 2017. Als Grund geben sie rechtliche Unsicherheiten für einen Hilfsstoff bei der Aufbereitung des Klärschlamms an. Die Qualitätsgemeinschaft für nachhaltige Düngung und Ressourcenschutz (QDR) gibt hingegen Entwarnung.
Für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) wäre ein Aus für die Klärschlammausbringung in der Landwirtschaft eine schwierige Angelegenheit. „Ohne eine Änderung bestehender Regelungen im Düngemittelrecht droht in Deutschland ab Januar 2017 ein Notstand bei der Entsorgung von Klärschlamm“, teilte der BDEW in dieser Woche mit. Der Verband interpretiert einen Passus in der Düngemittelverordnung so, dass der Einsatz von synthetischen Polymeren nur noch bis zum 31. Dezember 2016 erlaubt ist. Die Polymere werden zur Eindickung von Klärschlamm benötigt. „Hierfür gibt es zurzeit keine adäquaten Ersatzstoffe“, so der BDEW weiter.
Deshalb sieht der BDEW die Nutzung in der Landwirtschaft bedroht. "Bleiben die geplanten gesetzlichen Vorgaben zum Verbot synthetischer Polymere bestehen, würde die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung bereits ab 2017 vor dem Aus stehen - damit müssten kurzfristig 687.000 Tonnen Trockenmasse pro Jahr verbrannt werden", sagte Jörg Simon, BDEW-Vizepräsident Wasser/Abwasser in Berlin. Ein Verbot würde für die Abwasserentsorger insbesondere Kostensteigerungen bedeuten. „Dies würde die Klärschlammentsorgungskosten bei denjenigen Abwasserentsorgern, deren Klärschlamm zum Teil landwirtschaftlich verwertet wird, um etwa 180 Prozent verteuern“, rechnet Simon vor.
Mit diesem Aspekt will der Verband Druck auf das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) ausüben, eine Reform der Düngemittelverordnung vorzunehmen. „Der BDEW fordert, die Düngemittelverordnung hinsichtlich der Verwendung synthetischer Polymere anzupassen und eine Verwendung bis 2030 zuzulassen", so der BDEW-Vizepräsident Wasser/Abwasser abschließend.
QDR sieht keine Probleme für Klärschlämme ab 2017
Die Qualitätsgemeinschaft für nachhaltige Düngung und Ressourcenschutz (QDR) hingegen warnt vor unnötiger Verunsicherung bei Landwirten und Kommunen. „Richtig ist, dass der Einsatz von Klärschlamm aus Kläranlagen, bei denen synthetische Polymere zur Abwasserreinigung eingesetzt werden, ab 1.1.2017 in der Landwirtschaft nur noch dann zulässig ist, wenn bis dahin nachgewiesen ist, dass „ sämtliche Bestandteile und das Endprodukt sich mindestens um 20 Prozent in zwei Jahren abbauen“, teilt die QDR gegenüber top agrar mit.
Die Polymerhersteller hätten mittlerweile bewiesen, dass diese sich innerhalb von zwei Jahren um 20 Prozent abbauen. Damit würde das vom BDEW beschriebene Verbot ausgehebelt. „Nach Verabschiedung dieser Vorschrift mit der letzten Novellierung der Düngemittelverordnung hat der Verband der Polymerhersteller in Absprache mit dem Beirat für Düngungsfragen einen Forschungsauftrag über die Abbaubarkeit dieser Polymere vergeben. Das Fraunhofer Institut hat die Untersuchungen dazu im April dieses Jahr abgeschlossen. Mit dem Ergebnis der dreijährigen Untersuchungen wurde dieser Nachweis nun erbracht“, so die QDR weiter.
Damit dürfen Düngemittel, die mit solchen Polymeren umhüllt werden, sowie organische Düngemittel, die bei der Abwasserreinigung unter Verwendung von Polymeren entstehen, auch nach dem 1.1.2017 in der Landwirtschaft verwendet werden, so die QDR. Ähnlich äußert sich außerdem der Verband zur Qualitätssicherung von Düngung und Substraten (VQSD).