Wie das Landwirtschaftliche Wochenblatt Westfalen-Lippe mitteilt, hat die EU Kommission nun vorgeschlagen, den Verarbeitern erst mit Beginn des Wirtschaftsjahres 2009/10 Zuschüsse von 200 Euro/t zu gewähren. Eigentlich hatten die Agrarminister bei der letzten Reform der EU-Marktordnung für Hanf und Flachs beschlossen, für die Verarbeitung von langfasrigem Flachs schon ab 1. Juli 2006 den höheren Beihilfesatz zu zahlen. Gleichzeitig plädierte die Kommission dafür, die Verarbeitungsbeihilfe für Hanf und kurzfasrigen Flachs entgegen dem geltenden Rechtsstand nicht Ende Juni diesen Jahres auslaufen zu lassen, sondern um ein Jahr zu verlängern.
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