Gegen die Stimmen der Grünen hat der Bundestag letzte Woche die Veröffentlichung der Agrarprämien im Internet beschlossen. Dem Gesetz zufolge werden in Deutschland ab dem 31. Mai auch natürliche Personen wieder mit Namen und Wohnort veröffentlicht. Nur für Kleinerzeuger ist eine Ausnahmeregelung vorgesehen.
Sofern die erhaltenen Beihilfezahlungen 1 250 Euro nicht überschreiten, sollen die Begünstigten in anonymisierter Form mittels eines Codes in der Statistik geführt werden. Ebenfalls geplant ist die Angabe von Informationen zu den Beträgen, die die Beihilfeempfänger in dem betreffenden Haushaltsjahr aus den einzelnen Fonds erhalten haben, sowie zu den damit finanzierten Maßnahmen.
Der Abstimmung waren einige Diskussionen vorausgegangen:
Bundestag über Prämienveröffentlichung im Internet gespalten (29.3.2015)