Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat auf unterschiedliche Sicherheitsanforderungen bei sogenannten Kontaktmaterialen in der Lebensmittel- und Futtermittelproduktion hingewiesen. Wie das Institut erläuterte, müssen Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, spezielle gesetzliche Sicherheitsanforderungen erfüllen. So dürften aus ihnen beispielsweise keine Stoffe in das Lebensmittel übergehen, wie Weichmacher oder Mineralöle, die die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher schädigen könnten.
Für Materialien, die mit Futtermitteln in Kontakt kämen, gebe es solche speziellen Regelungen dagegen bisher nicht. „Wir müssen prüfen, ob es erforderlich und möglich ist, Regelungen aus dem Lebensmittelbereich auf Futtermittel zu übertragen“, erklärte BfR-Präsident Prof. Andreas Hensel. Während der Produktion, Verarbeitung und Lagerung kämen Lebens- und Futtermittel mit einer Vielzahl an Materialien in Berührung. So könne es beispielsweise bei der Getreideernte zu einem Abrieb von Metall- oder Kunststoffpartikeln sowie Farbbestandteilen des Mähdreschers kommen. Bei der Lagerung in Silos sei es denkbar, dass Stoffe aus den Silowänden in das Getreide übergingen.
Bei der Tierhaltung könnten unter anderem Stoffe, die sich aus der Stalleinrichtung lösten oder ausdünsteten, von den Tieren aufgenommen werden, so das BfR. Es betonte, nicht nur die Frage der gesundheitlichen Auswirkungen auf das Tier sei dabei von Bedeutung, sondern auch die Anreicherung im Lebensmittel, das aus den Tieren hergestellt werde. (AgE)