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BMELV plant Änderung des Bundesjagdgesetzes

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) plant in dieser Legislaturperiode das Bundesjagdgesetz zu novellieren. Die Novellierung soll sich auf die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) konzentrieren. Wie das Ministerium mitteilt, haben die Bundesländer am Freitag den Eckpunkten zur Jagdrechtsänderung des BMELV zugestimmt.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) plant in dieser Legislaturperiode das Bundesjagdgesetz zu novellieren. Die Novellierung soll sich auf die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) konzentrieren.



Wie das Ministerium mitteilt, haben die Bundesländer am Freitag den Eckpunkten zur Jagdrechtsänderung des BMELV zugestimmt. Diese Eckpunkte sehen vor, dass grundsätzlich an dem System der Jagdgenossenschaften, dem Reviersystem und der flächigen Bejagung als Grundpfeiler des Jagdrechts festgehalten werden soll. Der EGMR hatte in seinem Urteil Ende Juni 2012 entschieden, dass ein Grundbesitzer, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, unverhältnismäßig in seinem Eigentumsrecht verletzt sein kann, wenn er die Jagdausübung auf seinen Grundstücken dulden muss. Die vom Gerichtshof angenommene Verletzung der Eigentumsrechte bezieht sich damit ausschließlich auf die Pflicht, das jeweilige Grundstück in die flächendeckende Bejagung einzubeziehen. Nur aus zwingenden ethischen Gesichtspunkten kann davon abgewichen werden.



Der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) begrüßt diese Entscheidung. Bereits Mitte Juli habe der Dachverband der Jäger gemeinsam mit fünf weiteren Nutzerverbänden eine bundesweit einheitliche Umsetzung des EGMR-Urteils gefordert und darauf hingewiesen, dass die europäischen Richter weder die Jagdgenossenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts noch die Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften kritisiert haben. (ad)

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