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Durchpeitschen um jeden Preis?

Brandenburger Landesregierung streitet über Agrarstrukturgesetz

In Brandenburg können sich Grüne und SPD nicht auf ein Agrarstrukturgesetz zum Schutz vor Landgrabbing einigen. Warum ist das Gesetz aus Sicht der Bauern noch nicht ausverhandelt?

Lesezeit: 3 Minuten

Seit 2020 will sich Brandenburg schon ein neues Agrarstrukturgesetz geben. Es soll die Landwirte vor Bodenspekulationen schützen. Insbesondere nicht-landwirtschaftliche Investoren will Landwirtschaftsminister Axel Vogel (Grüne) mit dem Gesetz aus dem Markt drängen – zugunsten einer regional verankerten Agrarstruktur, die die Wertschöpfung in Brandenburg hält, wie er betont.

Da spielt nur die SPD nicht mit. Deren agrarpolitischer Sprecher Johannes Funke bestätigt gegenüber dem rbb, das Gesetz in dieser Form bewusst zu verhindern. Funke ist auch Geschäftsführer des Kreisbauernverbandes Havelland. Seiner Überzeugung nach lässt sich der aktuelle Entwurf im parlamentarischen Verfahren "nicht zu einem Ergebnis" führen. Zu viele Fragen seien ungeklärt. Das geplante Gesetz sei alles andere als ausverhandelt.

Wo hakt es?

Das Agrarstrukturgesetz soll Landwirten ein Vorkaufsrecht einräumen. Zudem soll es eine Regelung gegen Preismissbrauch geben. Und hier beginnt der Streit, erklärt der rbb weiter.

Denn diese Regelungen greifen direkt in Eigentumsrechte ein. Das grün geführte Landwirtschaftsministerium geht davon aus, dass ein solcher Eingriff durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs gedeckt ist, solange damit Preismissbrauch verhindert, die Entwicklung von lebensfähigen Betrieben gesichert und Bodenspekulation vermieden würde.

Johannes Funke ist davon nicht überzeugt. "Eigentum ist ein hohes Gut", sagt er. Geschützt von Landesverfassung und Grundgesetz. Er argumentiert, dass das geplante Gesetz zu sehr die Interessen potenzieller Käufer in den Mittelpunkt stelle. Was aber sei mit Landwirten, die Flächen verkaufen wollten? Wenn einer sage, "ich verkaufe 10 ha und sichere damit meine Rente ab, dann ist das ein berechtigter Anspruch", meint der Bauernvertreter.

Den Verkaufspreis könne man nicht einfach durch staatliche Preisregulierung absenken und sagen, "du kriegst jetzt nur noch die halbe Rente". Er sei für Reformen im Bodenrecht, beispielsweise die Überführung der bisherigen Regelungen in ein einheitliches Gesetz. Diese müsse aber "wirkungsneutral" sein. Anders gesagt: Die Spielregeln am Bodenmarkt dürften durch ein neues Gesetz nicht verändert werden.

Kabinettsbeschluss nicht in Sicht

Seit dem 17. April 2023 liegt das Agrarstrukturgesetz als Entwurf vor. 18 Stellungnahmen von anderen Ministerien, Landkreisen oder Verbänden folgten bereits bis Anfang Juni 2023. Ein Kompromiss ist nicht in Sicht. Funke warnt Landwirtschaftsminister Vogel, das Gesetz noch vor der Wahl durchzupeitschen. In der Kürze der Zeit bis zum Ende der Legislaturperiode könne man das Gesetz gar nicht mehr mit allen beteiligten Gruppen ausverhandeln.

Außerdem sei die Gefahr groß, dass verschiedene Gruppen klagen könnten. Vogel selbst hält sich laut rbb bedeckt, welche Chancen auf Umsetzung er bis zur Landtagswahl sieht.

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