Die Europäische Kommission will das Recht für Tierarzneimittel und Arzneifuttermittel modernisieren und harmonisieren. Dazu hat sie vergangene Woche zwei Vorschläge präsentiert, die auf eine stärkere Angleichung der bisherigen nationalen Vorschriften abzielen.
Der Abbau bestehender Vermarktungshürden zwischen den Mitgliedstaaten soll dafür sorgen, dass Nutz- und Heimtierhaltern in Zukunft eine größere Auswahl geeigneter Tierarzneimittel zu geringeren Preisen zur Verfügung steht. Insbesondere das Angebot für Nischenarten wie Bienen, Ziegen, Puten oder Fische soll verbessert werden. Die bestehenden Regeln bremsen nach Ansicht der Kommission die Innovation.
Im Einzelnen werden die Zulassungsbestimmungen für Tierarzneimittel angepasst, um es Unternehmen zu ermöglichen, ein Produkt auf dem gesamten EU-Binnenmarkt zu verkaufen. Ferner plant die Kommission, die Vorschriften zur Kontrolle negativer Effekte der Arzneimittel zu vereinfachen. Für Nischenmärkte sollen Sonderbestimmungen greifen.
Darüber hinaus wird der Datenschutzzeitraum für Innovationen verlängert, um Unternehmen einen größeren Entwicklungsanreiz zu geben. Außerdem soll der Internethandel für nicht verschreibungspflichtige Medikamente erleichtert werden.
Resistenzbildungen vorbeugen
Ein weiteres Hauptziel der Vorschläge ist die Eindämmung der Antibiotikaresistenz von Krankheitserregern durch eine unsachgemäße Anwendung antimikrobieller Substanzen in der Tierhaltung. Das Verbot der nicht verschreibungspflichtigen Nutzung von Antibiotika als Wachstumsförderer soll verschärft werden: Die Kommission will die Gabe von Arzneifuttermitteln zur Vorbeugung von Krankheiten oder als Wachstumsförderer generell untersagen, selbst wenn die Verschreibung des Tierarztes theoretisch möglich wäre. Gleichzeitig soll ein EU-weiter Rückstandshöchstwert für Tierarzneimittel in herkömmlichem Futter eingeführt werden.
Schließlich sind striktere Vorgaben zur Verschreibung und Benutzung von Futtermitteln mit Antibiotika geplant. Die Vorschläge der Kommission müssen jetzt von Rat und Europaparlament begutachtet werden.