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Özdemir verabschiedet sich vom Glyphosat-Verbot

Mit der Verlängerung der Glyphosat-Zulassung ist der geplante deutsche Ausstieg aus dem Totalherbizid nicht mehr möglich. Eine Verordnung schafft Rechtssicherheit.

Lesezeit: 3 Minuten

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) verabschiedet sich nun auch offiziell von einem vollständigen Glyphosat-Verbot. Die bisher geltenden Anwendungsbeschränkungen bleiben jedoch bestehen. Weitere Eingriffe, beispielsweise über das neue „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“, sind zudem nicht undenkbar.

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Das Bundeskabinett hat heute auf Vorlage von Özdemir die neue Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung gebilligt. Die regelt den nationalen Umgang mit Glyphosat. Die EU-Kommission hatte Glyphosat im Dezember 2023 nach kontroversen Diskussionen – und ohne die qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten – für weitere zehn Jahre zugelassen. Mit der neuen Verordnung werden nun bestehende Einschränkungen rechtssicher festgeschrieben.

Damit ist Glyphosat grundsätzlich unter anderem in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Haus- und Kleingärten untersagt. Auf dem Acker ändert sich wenig. Auf dem Grünland war zwischenzeitlich die Rede von einem "Genehmigungsvorbehalt" für den flächigen Einsatz von Glyphosat. Davon ist in der abschließenden Fassung der Verordnung allerdings nicht mehr die Rede.

Özdemir: Glyphosat nur als letztes Mittel nutzen

„Mir ist wichtig, dass die Landwirtinnen und Landwirte Rechts- und Planungssicherheit haben, welche Mittel sie wie einsetzen dürfen. Die neue Verordnung legt deshalb genau fest, wo der Wirkstoff Glyphosat nicht oder nur in Ausnahmen gespritzt werden darf“, so Bundesminister Özdemir zum neuen Rechtsrahmen. Für ihn sollte Glyphosat nur als letztes Mittel genutzt werden, „so wie es die gute fachliche Praxis und der integrierte Pflanzenschutz längst vorsehen“.

Auch sonst setzt Özdemir weiter auf eine Reduzierung der Glyphosat-Anwendung oder sogar den Totalverzicht. Diese Strategie ist auch Teil vom im März gestarteten „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“. Konsequenterweise heißt ein Kapitel des vom BMEL dazu vorgelegten Diskussionspapiers auch „Auf Anwendung des Totalherbizids Glyphosat verzichten“. Statt mit Zwang soll hier nach jetzigem Stand aber vor allem mit Beratung, Forschung und Förderung gearbeitet werden. Vorbild sind beispielsweise der „Niedersächsische Weg“ und dessen Pendant in Baden-Württemberg.

Der Deutsche Bauernverband hält trotzdem gar nichts vom „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“. DBV-Präsident Joachim Rukwied kritisierte das Projekt heute stattdessen als „Affront gegenüber der Landwirtschaft“ und als „Rückbauprogramm für die deutsche Landwirtschaft und für deren Produktivität“.

Im Jahr 2021 war in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ein vollständiges Verbot von Glyphosat ab dem 1. Januar 2024 festgeschrieben worden. In der Folge der Entscheidung der EU-Kommission wäre dieses nationale Verbot europarechtswidrig geworden und musste geändert werden. Auch die bisherigen Beschränkungen der Anwendung von Glyphosat und ihre Sanktionen wären zum 1. Januar 2024 außer Kraft getreten. Mit einer Eilverordnung sorgte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für eine übergangsweise Anpassung der Rechtslage. Die jetzige Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung schafft dauerhafte Rechtssicherheit.

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