Die Bundesregierung hat bisher keine einheitliche Position zur möglichen Umschichtung der Direktzahlungen in die Agrarprogramme der Zweiten Säule noch vor 2020 gefunden. Während das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) diese ablehnt, hofft das Bundesumweltministerium (BMUB) noch auf einen Kompromiss.
Die Bundesregierung hat bisher keine einheitliche Position zur möglichen Umschichtung der Direktzahlungen in die Agrarprogramme der Zweiten Säule noch vor 2020 gefunden. Während das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) diese ablehnt, hofft das Bundesumweltministerium (BMUB) noch auf einen Kompromiss.
Bei der möglichen zusätzlichen Mittelumschichtung von der Ersten in die Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) noch in der laufenden Förderperiode geht das Ringen weiter. Das zeigten die Stellungnahmen der Staatssekretäre vom Bundeslandwirtschafts- und vom Bundesumweltministerium, Dr. Hermann Onko Aeikens und Jochen Flasbarth, in dieser Woche bei der Tagung „Mehr Biodiversität in der Agrarlandschaft“ in Berlin.
Letztes Wort noch nicht gesprochen
Flasbarth zeigte sich enttäuscht, dass selbst die vom Bundesrat geforderte Anhebung der Umschichtung auf 6 Prozent im Agrarressort keine Zustimmung im BMEL finde. Sein Haus hatte ursprünglich gefordert, den von der Europäischen Union gewährten 15-Prozent-Spielraum auszunutzen. Er hoffe allerdings, so Flasbarth, dass hier „noch nicht das letzte Wort“ gesprochen sei.
Direktzahlungen sollen schwierige Lage und Auswirkungen der Düngeverordnung abfedern
Aeikens hingegen unterstrich erneut die Einkommenswirksamkeit der Direktzahlungen. In der gegenwärtig nach wie vor schwierigen wirtschaftlichen Lage seien den Betrieben keine Einkommenskürzungen zuzumuten. Außerdem fügte er an, dass die Landwirte zusätzlich auch noch die Auswirkungen der neuen Düngeverordnung auf den Pachtmarkt und die höheren Kosten bei der Gülleverwertung verkraften müssten. Nicht stichhaltig ist für Aeikens zudem das Argument, die umgeschichteten Mittel gingen der Landwirtschaft nicht verloren. Je nach Bundesland kämen lediglich 35 bis 85 Prozent der Gelder in der Zweiten Säule den landwirtschaftlichen Betrieben zugute, so Aeikens.
BMEL will Schwächen der Zwei-Säulen-Struktur beseitigen
Um den Naturschutz in der Agrarlandschaft voranzubringen, gebe es auch andere Wege, sagte Aeikens und nannte als Beispiel eine Förderung über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Der Staatssekretär widersprach außerdem vehement der Forderung nach einer Neuausrichtung der GAP und einer Abschaffung der Zwei-Säulen-Struktur zur Reform ab 2020. Aus seiner Sicht müssten vielmehr Schwächen im System beseitigt und Regelungen verfeinert werden.
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Die Bundesregierung hat bisher keine einheitliche Position zur möglichen Umschichtung der Direktzahlungen in die Agrarprogramme der Zweiten Säule noch vor 2020 gefunden. Während das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) diese ablehnt, hofft das Bundesumweltministerium (BMUB) noch auf einen Kompromiss.
Bei der möglichen zusätzlichen Mittelumschichtung von der Ersten in die Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) noch in der laufenden Förderperiode geht das Ringen weiter. Das zeigten die Stellungnahmen der Staatssekretäre vom Bundeslandwirtschafts- und vom Bundesumweltministerium, Dr. Hermann Onko Aeikens und Jochen Flasbarth, in dieser Woche bei der Tagung „Mehr Biodiversität in der Agrarlandschaft“ in Berlin.
Letztes Wort noch nicht gesprochen
Flasbarth zeigte sich enttäuscht, dass selbst die vom Bundesrat geforderte Anhebung der Umschichtung auf 6 Prozent im Agrarressort keine Zustimmung im BMEL finde. Sein Haus hatte ursprünglich gefordert, den von der Europäischen Union gewährten 15-Prozent-Spielraum auszunutzen. Er hoffe allerdings, so Flasbarth, dass hier „noch nicht das letzte Wort“ gesprochen sei.
Direktzahlungen sollen schwierige Lage und Auswirkungen der Düngeverordnung abfedern
Aeikens hingegen unterstrich erneut die Einkommenswirksamkeit der Direktzahlungen. In der gegenwärtig nach wie vor schwierigen wirtschaftlichen Lage seien den Betrieben keine Einkommenskürzungen zuzumuten. Außerdem fügte er an, dass die Landwirte zusätzlich auch noch die Auswirkungen der neuen Düngeverordnung auf den Pachtmarkt und die höheren Kosten bei der Gülleverwertung verkraften müssten. Nicht stichhaltig ist für Aeikens zudem das Argument, die umgeschichteten Mittel gingen der Landwirtschaft nicht verloren. Je nach Bundesland kämen lediglich 35 bis 85 Prozent der Gelder in der Zweiten Säule den landwirtschaftlichen Betrieben zugute, so Aeikens.
BMEL will Schwächen der Zwei-Säulen-Struktur beseitigen
Um den Naturschutz in der Agrarlandschaft voranzubringen, gebe es auch andere Wege, sagte Aeikens und nannte als Beispiel eine Förderung über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Der Staatssekretär widersprach außerdem vehement der Forderung nach einer Neuausrichtung der GAP und einer Abschaffung der Zwei-Säulen-Struktur zur Reform ab 2020. Aus seiner Sicht müssten vielmehr Schwächen im System beseitigt und Regelungen verfeinert werden.