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Bundesregierung will Gentechnikgesetz jetzt weiterentwickeln

Die Bundesregierung hat das gestrige Urteil der Verfassungsrichter gelobt, wonach das bestehende Gentechnikgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. "Es sei eine Bestätigung unserer Politik und schafft Rechts- und Planungssicherheit", sagte Agrarstaatssekretär Dr. Robert Kloss.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung hat das gestrige Urteil der Verfassungsrichter gelobt, wonach das bestehende Gentechnikgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. "Es sei eine Bestätigung unserer Politik und schafft Rechts- und Planungssicherheit", sagte Agrarstaatssekretär Dr. Robert Kloss. Die Sicherheit von Mensch und Umwelt habe Vorrang vor allen ökonomischen Erwägungen, so Kloos weiter. Die Biotechnologie sei aber auch eine wichtige Zukunftsbranche für Forschung, Wirtschaft und Landwirtschaft. "Deshalb müssen gleichzeitig Möglichkeiten eröffnet werden, verantwortbare Chancen, die in der Anwendung liegen können, wirtschaftlich zu nutzen. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag verpflichtet, auf der Basis des bestehenden Gentechnikgesetzes die Regelungen zur Grünen Gentechnik weiterzuentwickeln. Das werden wir auch tun", kündigte der Staatssekretär an. Agrarministerin Ilse Aigner hatte schon Mitte September Eckpunkte für ein solches Gesetzpaket vorgelegt, ergänzt die Frankfurter Allgemeine Zeitung dazu. Vorgesehen sei unter anderem, dass die Bundesländer die Abstände zwischen Feldern mit gentechnisch veränderten und konventionellen Pflanzen selbst festlegen dürfen. Die Opposition im Bundestag begrüßte das Urteil ebenfalls. Die Richter hätten "den Angriff der Agro-Gentechnikindustrie auf das Gentechnik-Gesetz" abgewehrt, sagte die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Bärbel Höhn. Die SPD teilte mit, das Gericht habe das Gemeinwohl über das Profitstreben Einzelner gestellt. Der Bauernverband rät den Landwirten weiterhin vom GVO-Anbau ab, da die Haftungsregeln ein unkalkulierbares Risiko darstellen.


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Alle Details zum Urteil hier in der Hauptmeldung: Urteil: GVO-Haftungsregeln verfassungsgemäß (24.11.2010)

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