In Nordrhein-Westfalen verlangt die CDU-Landtagsfraktion ein klares Bekenntnis der rot-grünen Landesregierung zur Kofinanzierung der ländlichen Entwicklung. „Wer Fördermittel aus der Ersten Säule in die Zweite verschieben will, muss zuerst einmal klarstellen, dass er bereit ist, einen entsprechenden Landesanteil in die Finanzierung einzubringen“, erklärt der umweltpolitische CDU-Fraktionssprecher Rainer Deppe vergangene Woche in Düsseldorf in Reaktion auf Äußerungen von Landwirtschaftsminister Johannes Remmel.
Landwirte befürchteten zu Recht, ihnen könne Geld genommen werden, „um damit den Landeshaushalt zu entlasten oder dem Minister zusätzliches Geld für grüne Projekte in die Hand zu geben“, so Deppe. Bisher seien die Maßnahmen der Zweiten Säule durchschnittlich mit etwa 25 % über die gesamte Förderperiode vom Land ergänzt worden.
In Deutschland sänken die Flächenprämien in der neuen EU-Förderperiode bereits um 15 %. Dadurch entstehe schon jetzt ein enormer Druck auf die Einkommen. Wenn SPD und Grüne diese Zahlungen aus der Ersten Säule noch weiter absenkten, schmälerten sie bewusst die Gewinne der landwirtschaftlichen Betriebe noch weiter.
Deppe befürchtet, andere Bundesländer, insbesondere im Osten, könnten je Hektar deutlich höhere Prämien als Nordrhein-Westfalen erhalten. Stattdessen befürwortet die CDU-Landtagsfraktion die Vorschläge von Bundeslandwirtschaftministerin Ilse Aigner zur Umsetzung der GAP-Beschlüsse in Deutschland. Sie würden der Forderung nach Verlässlichkeit und Planungssicherheit in der Landwirtschaft gerecht.
Remmel hatte zuvor der Bundesregierung vorgeworfen, bei der EU-Agrarreform schlecht verhandelt zu haben. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sei dafür verantwortlich, dass die Mittel für die ländliche Entwicklung in Deutschland gegenüber 2013 um 15 % gekürzt worden seien. Die Länder könnten diese Einschnitte nicht kompensieren; deshalb müsse der Bund die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes deutlich aufstocken. Ferner plädierte Remmel für die Möglichkeit, bis zu 15 % der Direktzahlungen in die Zweite Säule umzuschichten, die jeweiligen Mittel aber in den Bundesländern zu belassen. (AgE/ad)