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„Die Bürger akzeptieren keine Riesenbetriebe“

Sachsen-Anhalt will den Kauf von Unternehmensanteilen genehmigungspflichtig machen. Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens erläutert im top agrar-Interview, warum das notwendig ist. So läuft der Bodentransfer in den neuen Bundesländern in sehr starkem Maße über Anteilsverkäufe.

Lesezeit: 2 Minuten

Sachsen-Anhalt will den Kauf von Unternehmensanteilen genehmigungspflichtig machen. Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens erläutert im top agrar-Interview (Ausgabe 5/2015), warum das notwendig ist.


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So läuft der Bodentransfer in den neuen Bundesländern in sehr starkem Maße über Anteilsverkäufe. Das führe in Teilen zu Holdingstrukturen mit weit mehr als 10 000 ha Fläche. „Diese wird nicht selten von ortsfremden „Wanderarbeitern“ bewirtschaftet. Dadurch entfremdet sich die Landwirtschaft zunehmend von den dörflichen Strukturen vor Ort. Regionale Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Steueraufkommen gehen verloren. Darauf sind viele ländliche Regionen aber dringend angewiesen, weil die Landwirtschaft oft der einzige Stabilitätsanker ist“, argumentiert Aeikens.


Allerdings bezweifeln viele Agrarwissenschaft­ler genau das. Nach Ansicht des Ministers blenden aber viele Wissenschaftler die gesellschaftspolitischen Probleme völlig aus. Erstens würden die Bürger die Riesenbetriebe nicht akzeptieren und zweitens führe die Entwicklung zu regionalen Verwerfungen, ist sich der CDU-Politiker sicher.


Das Problem sei, dass das aktuelle Grundstückverkehrsgesetz nur greift, wenn Agrarflächen den Besitzer wechseln. Es zieht nicht, wenn Flächen zusammen mit Unternehmensanteilen verkauft werden. Das ist laut Aeikens die Eintrittspforte für außerlandwirtschaftliche Investoren. „Auch deshalb wollen wir den Verkauf von Gesellschaftsanteilen juristischer Personen genehmigungspflichtig machen. Wir wollen eine Landwirtschaft, die mit dem Ort und der Umgebung verwurzelt ist und bei der die Wertschöpfung in der Region verbleibt.“


Nach Angaben des Ministers bewirtschaften 95 % der Betriebe in Sachsen-Anhalt weniger als 1.150 ha. Erst darüber hinaus wolle sein Haus künftig prüfen, welche agrarstrukturellen Veränderungen sich ergeben können. Grundsätzlich aber soll der Erwerb eines Unternehmensanteils aber genehmigungsfrei bleiben. „Nur wenn mit dem zu erwerbenden Unternehmensanteil ein bestimmender Einfluss auf die Gesellschaft ausgeübt werden kann und die Agrarfläche einen wesentlichen Prozentsatz vom Gesellschaftsvermögen ausmacht, wird das genehmigungspflichtig. Das ist nach meinem Verständnis bei einem Unternehmensanteil von mindestens 40 % gegeben. Ein agrarischer Charakter liegt vor, wenn mindestens 40 % des Gesellschafts­vermögens aus der LF stammen.“


Was dann geprüft wird, wo beginnt für Aeikens eine marktbeherrschende Stellung beginnt, ob aufstockungsbedürftige Landwirte auch bei genehmigungspflichtigen Anteilskäufen einsteigen dürfen und die Genehmigungspflicht für alle Gesellschaftsformen gilt, lesen Sie jetzt in der top agrar 5/2015.

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