Die EU-Mitgliedstaaten haben den Übergangsmaßnahmen in der EU-Agrarpolitik für 2014 formell zugestimmt. Der Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) gab vergangene Woche grünes Licht und bestätigte damit einen Kompromiss, den die litauische EU-Ratspräsidentschaft zuvor mit dem Europaparlament abgesteckt hatte. Vermutlich kann der Rat noch vor der Weihnachtspause die Verordnung endgültig durchwinken.
Die Übergangsmaßnahmen sind notwendig, damit 2014 die bestehenden Regeln zur Gewährung von Direktbeihilfen und Mitteln für die ländliche Entwicklung fortgeführt werden können. Den nationalen Verwaltungen wird so Zeit gegeben, sich auf die Umsetzung der EU-Agrarreform vorzubereiten.
Aus deutscher Sicht vielleicht am wichtigsten: Der Kompromiss sieht vor, dass bereits im nächsten Jahr eine Sonderförderung der ersten Hektare gewährt werden darf. Ferner bleibt die Investitionsförderung in der ländlichen Entwicklung gewährleistet. Ab 2015 gelten dann die neuen Regeln und insbesondere das Greening der Direktzahlungen mit zusätzlichen Auflagen für die Betriebe.
Der österreichische Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich begrüßte die Zustimmung des SAL. „Es ist uns gelungen, einen sinnvollen Periodenübergang zu erreichen und Planungssicherheit für die österreichischen Bäuerinnen und Bauern zu schaffen“, erklärte Berlakovich in Wien. Vor allem im Bereich des österreichischen Umweltprogramms sieht der Minister den reibungslosen Übergang zur neuen Haushaltsperiode 2014 bis 2020 sichergestellt.
Er bestätigte, dass Österreich von der Möglichkeit Gebrauch machen will, Betriebe, die 2013 Direktzahlungen von höchstens 5 000 Euro beantragt haben, 2014 von notwendigen Kürzungen auszunehmen. Berlin verzichtet auf diesen Schritt. In der neuen EU-Haushaltsperiode steht insgesamt weniger Geld für die Agrarpolitik zur Verfügung als im Zeitraum 2007 bis 2013. (AgE)