Informations- und Werbeaktionen für Schaffleisch aus der Europäischen Union können künftig von der EU mitgefördert werden, Maßnahmen für Geflügelfleisch dagegen nicht mehr. Das geht aus den in der vergangenen Woche aktualisierten Richtlinien zur Förderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in der Europäischen Union und in Drittländern hervor.
Die Neulistung von Schaffleisch begründet die EU-Kommission darin mit der schwierigen Situation im Schaf-Sektor und mit der gestiegenen Sensibilisierung der Verbraucher bezüglich Produktion und Verbrauch. Außerdem nimmt die Kommission freiwillige Qualitätsbezeichnungen begleitend zu den geschützten geographischen Angaben in ihre Liste auf.
Die finanzierten Maßnahmen können den Angaben zufolge von Öffentlichkeitsarbeit bis zu Förder- oder Werbekampagnen reichen, in denen die Vorzüge der EU-Produkte, vor allem in Bezug auf Qualität, Lebensmittelsicherheit und -hygiene, Nährwert, Etikettierung, Tierschutz und umweltgerechte Produktion hervorgehoben werden. Dazu gehören auch Teilnahmen an Messen und Ausstellungen.
Geflügelfleisch war nach der Vogelgrippenkrise in die Liste aufgenommen worden. Die Zeit danach sei allerdings nun ausreichend lang gewesen, um das Vertrauen der Verbraucher wieder herzustellen, so die Kommission zur Begründung dafür, dass Geflügelfleisch jetzt aus der Förderung herausfällt. Änderungen gab es außerdem bei der Auflistung der Drittländer. Unter anderem wurde Kroatien gestrichen, das es nun der EU beigetreten ist. (AgE/ad)