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Teurere Düngemittel

EU-Programm für Klimazölle auf Düngerimporte läuft an

Mit Zöllen für Dünger, Stahl und Zement erhebt die EU einen CO2-Preis auf bestimmte Importe. Dieser CO2-Grenzausgleich läuft seit Sonntag. Harte Zölle kommen jedoch erst später.

Lesezeit: 2 Minuten

Das neu geschaffene CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) der EU läuft seit diesem Sonntag schrittweise an. Mit den geplanten „Klimazöllen“ soll die Differenz beim CO2-Preis von importierten und heimischen Produkten ausgeglichen werden.

Preisanstieg befürchtet

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Zunächst gilt das Instrument ausschließlich für Einfuhren von Düngemitteln, Zement, Eisen, Stahl, Aluminium, Strom und Wasserstoff. In der Vergangenheit hatte vor allem der Dachverband der europäischen Bauern- und Genossenschaftsverbände COPA-COGECA die Aufnahme von Düngemitteln in das CBAM scharf kritisiert, da sie einen Anstieg der Preise befürchten.

Zölle erst ab 2026

Die EU erhofft sich, dass die Industrie weltweit grünere und nachhaltigere Technologien einführen wird. Einfuhrzölle für Produkte aus den beschriebenen Kategorien werden allerdings erst ab 2026 erhoben.

Auslagerung von Produktion vermeiden

Gemäß einer der EU-Kommission wird durch den CBAM sichergestellt, dass die Klimapolitik der Europäischen Union nicht durch die Auslagerung der Produktion in Länder mit weniger anspruchsvollen Umweltstandards aufgeweicht wird.

Erst Informationen sammeln

In der nun beginnenden Übergangsphase sollen zunächst einmal der Umfang der Einfuhren und die bei der Herstellung anfallenden grauen Treibhausgasemissionen gemeldet werden. Allerdings unterstreicht die Brüsseler Kommission, dass Importeure aufgefordert seien, Daten für das vierte Quartal dieses Jahres zu erheben. Ein Bericht dazu muss jedoch erst zum 31. Januar 2024 vorliegen.

15 Monate Lehrzeit

Nachdrücklich stellt die EU-Kommission klar, dass die besagte Übergangsphase allen Akteuren - also Importeuren, Herstellern und Behörden - bis Ende 2025 als Lehrzeit dienen soll. Die Kommission will dadurch wichtige Informationen zu den anfallenden grauen Emissionen erhalten.

Von 2026 an müssen die Importeure so viele „CBAM-Zertifikate“ kaufen und abgeben, wie es den grauen Treibhausemissionen der eingeführten CBAM-Waren entspricht. Unter graue Emissionen fallen dabei Treibhausgase, die nicht direkt durch die Nutzung beispielsweise von Dünger, sondern durch dessen Produktion oder Transport anfallen.

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