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Exportsubventionen für Milchprodukte angehoben

In Reaktion auf die schwere Krise am Milchmarkt hat die EU-Kommission vergangene Woche die Exporterstattungen für Molkereiprodukte angehoben. So trat am vergangenen Freitag eine Kommissionsentscheidung in Kraft, mit der der feste Erstattungssatz pro 100 kg für Butter um 10 Euro auf 55 Euro erhöht wird.

Lesezeit: 2 Minuten

In Reaktion auf die schwere Krise am Milchmarkt hat die EU-Kommission vergangene Woche die Exporterstattungen für Molkereiprodukte angehoben. So trat am vergangenen Freitag eine Kommissionsentscheidung in Kraft, mit der der feste Erstattungssatz pro 100 kg für Butter um 10 Euro auf 55 Euro erhöht wird. Für Magermilchpulver steigen die Ausfuhrsubventionen um 2 Euro auf 19 Euro/100 kg, für Vollmilchpulver um 3 Euro auf 29 Euro. Unverändert bei 22 Euro/100 kg beließ die Brüsseler Behörde die fixen Exporterstattungen für Käse.


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Kaum Zurückhaltung müssen die EU-Exporteure im Hinblick auf die möglichen Absatzmärkte üben. Außen vor bleiben bei der Gewährung von Exportsubventionen fast ausschließlich Zwergstaaten vor der Haustür der EU und wettbewerbsfähige Konkurrenten, in die ohnehin nicht exportiert wird, wie die USA, Australien, Neuseeland und Kanada. Lieferungen in Entwicklungsländer sind nicht eingeschränkt. Die Entscheidung zur Erhöhung der Exporterstattungen soll in einer Phase für Marktentlastung sorgen, in der die Eröffnung der Intervention für 30 000 t Butter und 109 000 t Magermilchpulver zum 1. März unmittelbar bevorsteht. Befürchtet wird, dass sich die staatlichen Läger angesichts der Angebotsüberhänge schnell füllen. Die Kommission hat daher eine sogenannte 5-Tage-Regel erlassen, mit der sie einem möglichen Überangebot beikommen will. Sollte die angediente Menge die beschränkten Kapazitäten übertreffen, kann die Kommission die Angebote auch zurückweisen oder prozentual kürzen. Bei solch prozentualer Kürzung kann der Anbieter im Umkehrschluss ganz auf die Übernahme in die Intervention verzichten.

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