„Grüne Augenwischerei“ nennt Bundesagrarminister Christian Schmidt die Forderung nach einer pauschalen Abgrenzung von Massentierhaltung. Entscheidend sei nicht die Größe, sondern die Haltungsbedingungen.
Gleichzeitig äußert er Vorbehalte gegen sogenannte Megaställe: Er schließe nicht aus, so der Minister, „dass es Größenordnungen gibt, in denen die Überschaubarkeit nicht mehr gegeben ist und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben kaum noch gewährleistet werden kann.“ Ab einer bestimmten Größe stießen die Betreuungsmöglichkeiten an ihre Grenzen.
Zwar will sich der Minister nicht auf Tierzahlen festlegen. Außer Frage steht für ihn jedoch, „darüber zu reden, wie wir mit Großanlagen umgehen und Tierschutz sicherstellen wollen.“
Keine Veranlassung sieht Schmidt derzeit für weitergehende Vorschriften zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung. Er lehnt es ab, bereits über neue Regelungen nachzudenken, „bevor die gerade in Kraft getretenen überhaupt ihre Wirkung entfalten konnten.“ Ohnehin enthalte die Novelle des Arzneimittelgesetzes eine Revisionsklausel, die eine Überprüfung der Vorschriften in spätestens fünf Jahren vorsehe. Gleichzeitig ist der Minister aber sicher, dass die geltende Regelung wirken wird.
Dessen ungeachtet mahnt Schmidt zu einer offenen Diskussion über Missstände. Wenn neun von zehn Puten mit Antibiotika behandelt würden, sei das nicht in Ordnung. Es könne nicht sein, „dass Antibiotikabehandlung der Regelfall ist.“