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GAP: Nachbesserung für Schaf- und Ziegenhalter

Die vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) angestrebten Änderungen der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung sehen eine bessere Berücksichtigung der Situation von schaf- und ziegenhaltenden Betrieben vor und gehen nach Ansicht des DBV in die richtige Richtung.

Lesezeit: 2 Minuten

Die vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) angestrebten Änderungen der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung sehen eine bessere Berücksichtigung der Situation von schaf- und ziegenhaltenden Betrieben vor und gehen nach Ansicht des DBV in die richtige Richtung. Nach dem vom Ministerium vorgelegten Verordnungsentwurf wird beispielsweise die Beweidung von brachliegenden Flächen, die als Ökologische Vorrangflächen ausgewiesen werden, durch Schafe und Ziegen zugelassen. Dennoch können die Änderungsvorschläge nur ein erster Schritt sein; insgesamt braucht es deutlich mehr Praktikabilität und Vereinfachung bei der nationalen Umsetzung der ab 2015 gültigen Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).

Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes sowie der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) und des Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter (VDZ) sind weitere Anpassungen und Vereinfachungen im Rahmen der GAP notwendig, ins-besondere beim Greening, für das es anwendbare und vor allem fachlich sinnvolle Detailregelungen bedürfe. Hierfür hatte Bauernpräsident Joachim Rukwied EU-Kommissar Phil Hogan bereits im Januar einen Katalog mit Vereinfachungsvorschlägen überreicht, die größtenteils auch von Bundesminister Christian Schmidt geteilt werden. Der nun vorliegende Verordnungsentwurf beinhaltet insgesamt drei Änderungsvorschläge. So soll auf brachliegenden Flächen, die als Ökologische Vorrangflächen ausgewiesen werden, ab 1. August des Antragsjahres neben der Aussaat oder Pflanzung einer Nachfolgekultur auch die Beweidung durch Schafe oder Ziegen zugelassen werden. Zudem sollen beweidete Dämme, die an Wasserstraßen liegen, als beihilfefähige Flächen eingestuft werden können. Mit beiden Vorschlägen trägt das BMEL insbesondere der Situation von schaf- und ziegenhaltenden Betrieben Rechnung. Außerdem ist eine Präzisierung der Zuteilung von Zahlungsansprüchen in Fällen höherer Gewalt und außergewöhnlicher Umstände vorgesehen.

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