Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau DLG-Feldtage 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

Mehr Geld für Arbeiter

Grünes Licht für Verhandlungen zum EU-Mindestlohn

In Brüssel können die Verhandlungen über einen Mindestlohn starten. Ziel seien „angemessene und gerechte“ Mindestlöhne, die nicht untergraben werden können. Der Gewerkschaftseintritt muss möglich sein

Lesezeit: 2 Minuten

Nachdem der EU-Beschäftigungsausschuss seinen Entwurf für eine Mindestlohnregelung vorgelegt hat, hat nun das Europaparlament grünes Licht gegeben. Damit können die Verhandlungen über den Richtlinienvorschlag zur „Verbesserung der Angemessenheit der Mindestlöhne“ mit der EU-Kommission und dem Rat beginnen.

Wie es in dem Text heißt, tritt das Parlament für „angemessene und gerechte“ Mindestlöhne ein, die in jedem Mitgliedsland den betreffenden Arbeitnehmern einen „menschenwürdigen“ Lebensstandard ermöglichen. Darüber hinaus fordern die Europaparlamentarier ein Verbot, Tarifverhandlungen oder Tarifverträge zu untergraben.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Arbeitnehmer sollen nach Auffassung der EU-Volksvertretung die Möglichkeit erhalten, einer Gewerkschaft beitreten zu können. Ferner werden die nationalen Behörden aufgefordert, sicherzustellen, den Arbeitnehmern ein Recht auf Wiedergutmachung einzuräumen, sofern ihre Rechte verletzt worden sind. Dazu müssten diese in die Lage versetzt werden, alle fälligen Vergütungen auch einzufordern.

Der Kommissionsvorlage zufolge sollen die Mitgliedstaaten anhand von Kriterien für menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen beurteilen, ob das Mindestlohnniveau ausreichend ist. Dabei sind die Kaufkraft und die jeweilige Armutsquote zu berücksichtigen.

Mitgliedsländer, in denen der Mindestlohn ausschließlich durch Tarifverträge festgelegt ist, sollen nicht verpflichtet werden, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen oder diese Vereinbarungen allgemeingültig zu machen. Vielmehr zielt der Richtlinienentwurf darauf ab, den Geltungsbereich von Tarifverhandlungen auszuweiten und so zu erreichen, dass den Arbeitnehmern ein Mindestlohn gewährt wird.

Mitgliedstaaten, bei denen weniger als 80 % aller Arbeitnehmer durch Tarifverhandlungen vertreten werden, sollen aktive Schritte unternehmen, um dieses Instrument zu fördern. In der EU haben 21 der 27 Mitgliedstaaten einen gesetzlichen Mindestlohn verankert, während in den verbleibenden sechs, nämlich Österreich, Zypern, Dänemark, Finnland, Italien und Schweden, die betreffende Lohnhöhe durch Tarifverhandlungen festgelegt wird.

Die monatlichen Mindestlöhne variieren laut Eurostat und reichen von 332 € in Bulgarien bis zu 2.202 € in Luxemburg.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.