Bayern hat einen Genehmigungsvorbehalt für den Grünlandumbruch beschlossen. Mit der jetzigen Neuregelung ist der Grünlandumbruch bis zum Jahresende 2015 nur noch möglich, wenn an anderer Stelle wieder neues Grünland angelegt wird. Dies gilt allerdings nur dann, wenn dem Umbruch keine Gründe des Natur–und Artenschutzes, Boden- und Gewässerschutzes entgegenstehen.
Das geht dem Bund Naturschutz in Bayern nicht weit genug. Die Naturschützer beklagen, dass die Bauern in den letzten Jahren „massiv Grünland in erosionsgefährdeten Lagen, Überschwemmungsgebieten und Moorstandorten“ umgebrochen hätten. Dies habe bereits zu deutlichen Schäden, wie Boden- und Humusverlusten, Nährstoff- und Bodeneinträgen in Gewässer und mangelnder Wasserrückhaltung in Flussauen geführt.
Dabei schreibe die EU-Agrarpolitik klar vor, dass die Bundesländer Grünland besser schützen müssen, wenn der Anteil des Dauergrünlands an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche, gemessen am Stand von 2005 um mehr als 5 % sinkt. In Bayern seien aber seit 2005 über 50.000 ha Wiesen und Weiden in Ackerflächen umgewandelt worden, das entspricht mehr als 5 % Verlusten, so der BN.
Dass München jetzt überhaupt einen Genehmigungsvorbehalt veröffentlicht habe, liegt aus Sicht des Vereins nur am Druck der Europäischen Kommission, die Bayern zu dem Schritt zwingt. „Der Landtag muss endlich ein eigenes bayerisches Gesetz für die dauerhafte Sicherung von Wiesen und Weiden, unabhängig von Brüsseler Vorgaben beschließen“, fordert daher der BN-Vorsitzende Hubert Weiger.
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