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Habeck sieht Fortschritte im Tierschutz

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein nimmt für sich in Anspruch, den Tierschutz in der Nutztierhaltung in den vergangenen vier Jahren deutlich verbessert zu haben. „Schleswig-Holstein ist hier treibende Kraft bei Verbesserungen und das im Dialog mit Landwirtschaft und Tierschutz“, betonte Robert Habeck.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein nimmt für sich in Anspruch, den Tierschutz in der Nutztierhaltung in den vergangenen vier Jahren deutlich verbessert zu haben. „Schleswig-Holstein ist hier treibende Kraft bei Verbesserungen und das im Dialog mit Landwirtschaft und Tierschutz“, betonte Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck am vergangenen Freitag bei der Vorstellung des Tierschutzberichtes im Kieler Landtag.


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Er hob hervor, dass das Bundesland als erstes in Deutschland in Absprache mit Bauernverband, Schlachthöfen und Tierschützern einen Landeskodex zum Verzicht auf das Schlachten hochtragender Rinder verabschiedet habe. Habeck kritisierte, dass das Berliner Agrarressort eine diesbezügliche Gesetzesregelung auf Bundesebene blockiere. Er erinnerte daran, dass der Landeskodex ein Ergebnis des Runden Tisches „Tierschutz in der Nutztierhaltung“ gewesen sei, den das Ministerium 2013 ins Leben gerufen habe. Dort würde gemeinsam mit Verbänden der Landwirtschaft, des Tierschutzes und der Wissenschaft versucht, Probleme zu lösen.


„Diese Zusammenarbeit hat sich bewährt. Erlasse werden vorbesprochen, neue Ideen entwickelt und Verbesserungen auf den Weg gebracht“, erklärte Habeck. Bundesweit ein Vorreiter sei Schleswig-Holstein auch mit der Ernennung eines Vertrauensmannes „Tierschutz in der Landwirtschaft“, zu dem Prof. Edgar Schallenberger berufen worden sei.


Deutliche Verbesserungen gibt es dem Grünen-Politiker zufolge außerdem beim Umgang mit den sogenannten nicht kurativen Eingriffen. So müssten mittlerweile beim Enthornen der Kälber Schmerzmittel und Sedativa verbreicht werden; beim Kupieren von Schweineschwänzen gebe es eine Vereinbarung zum Ausstieg und bezüglich des Schnabelkürzens bei Geflügel habe das Ministerium per Erlass sichergestellt, dass der freiwillige Ausstieg der Geflügelwirtschaft aus dieser Praxis ab 1. Januar 2017 auch in Schleswig-Holstein greife.


Als Erfolg wertete Habeck zudem, dass sich der Bundesrat auf Initiative Schleswig-Holsteins für ein Verbot der Haltung von Pelztieren ausgesprochen habe, was bisher aber durch den Bund blockiert werde. Positiv wertet der Minister auch die Einführung des Verbandsklagerechts im Tierschutzbereich. Habeck betonte im Landtag, dass „mit all diesen Maßnahmen viel angeschoben und dazu beigetragen wurde, dass der Tierschutz einen höheren Stellenwert erhält“.

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