Die heute praktizierte Fangjagd ist aus Sicht des Deutschen Jagdverbandes (DJV) tierschutzgerecht und ein Plus für den Artenschutz. Auf dem Bundesjägertag 2014 in Berlin hat der Verband nun ein Filmprojekt präsentiert, bei dem überregional bedeutende Artenschutzprojekte in vier Bundesländern vorgestellt werden, in denen Fangjagd ein wichtiger Baustein ist. Die Videos sind auf dem YouTube-Kanal des DJV zu sehen unter: http://www.youtube.com/user/DJVJagdschutzverband
Eine Vielzahl von Naturschutzprojekten – etwa zum Schutz von Wiesenbrütern oder Sumpfschildkröten – zeigt, dass Artenschutz mit Lebensraumgestaltung alleine nicht zum gewünschten Erfolg führt. „Damit der Nachwuchs eine Chance hat, müssen Fressfeinde wie Fuchs oder Marder reduziert werden“, sagt DJV-Vizepräsident Dr. Hermann Hallermann. Das gehe bei nachtaktiven Beutegreifern am besten mit Fallen.
Der DJV kritisiert in diesem Zusammenhang den Naturschutzbund Deutschland, der auf Bundesebene die Verwendung von Fallen für die Jagd gänzlich ablehnt. In Naturschutzprojekten auf Landesebene setzt derselbe Verband unter dem Begriff „Prädatorenmanagement“ Fallen ein. „Egal ob Fangjagd oder Prädatorenmanagement: Es bleibt die gleiche Falle, in der ein Fuchs gefangen wird, um bedrohten Arten zu helfen. Alles andere ist Etikettenschwindel“, so Dr. Hallermann.
Der DJV macht sich dafür stark, dass Fallen, die in Deutschland eingesetzt werden, nach internationalen Standards zertifiziert werden. Das „Übereinkommen über internationale humane Fangnormen“ (kurz: AIHTS[1]) sei hierfür richtungsweisend.
Einen Zwei-Klassen-Tierschutz lehnt der Verband strikt ab. Demnach müssen auch alle freiverkäuflichen Fallen betrachtet werden – also die, die in Bau- und Supermärkten verkauft werden. Für Jäger bestehe kein Unterschied zwischen einer Mausefalle, die jeder Hausbesitzer stellen darf oder einer Falle für den Marder, so der Jagdverband.