Für viel Aufsehen sorgte vergangene Woche der Antrag einer Klage der Staatsanwaltschaft Münster gegen eine Brüterei aus Senden, weil diese männliche Küken einer Legehennenrasse töte. Dies sei ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, so die Begründung.
Nach Informationen der Westfälischen Nachrichten dürfte das Landgericht die Klage aber vermutlich ablehnen, weil eine massenhafte Tötung von männlichen Küken aus juristischer Sicht kein Gesetzesverstoß sei. „Es ist beabsichtigt, das Hauptverfahren gegen den Angeschuldigten aus Rechtsgründen nicht zu eröffnen“, zitiert die Zeitung aus einer Verfügung. Zwar gebe es noch keine endgültige Entscheidung, der Tenor der Verfügung ließe aber kaum einen Zweifel zu: Der Vorstoß der Anklagebehörde, der bundesweit Schlagzeilen bescherte, dürfte zurückgewiesen werden.
Denn gleich zu Beginn ihrer Abwägung kommt die Kammer zum Ergebnis, dass sie nicht beabsichtige, eine Verhandlung gegen den Hofbetreiber zu eröffnen. Im Kern geht es um die Frage, ob das massenhafte Töten von männlichen Küken „ohne vernünftigen Grund“ geschieht und damit ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt. Trotz eines Wertewandels – eine Straftat erkennt das Landgericht nicht. Denn entsprechende deutsche und europäische Verordnungen ließen zu, was seit Jahrzehnten Praxis auf den Höfen ist. Allein ein Bewusstseinswandel reiche nicht, um daraus eine Straftat werden zu lassen.
Hintergrund:
Kükenschreddern: Erstmals Brüterei angeklagt (14.2.2016)
Legehennenhaltung: In-Ovo-Geschlechtsbestimmung schnell zur Praxisreife führen (18.2.2016)
Bundesregierung lehnt gesetzliches Verbot des Kükentötens ab (12.11.2015)
Schmidt will Kükentötung nicht verbieten (26.5.2015)