Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Klarstellung zur Anerkennung von Wolfschäden im Kreis Vechta

Die Nichtenerkennung der Wolfschäden im Landkreis Vechta erhitzt weiter die Gemüter. Zu dem top agrar-Beitrag „Schafhaltern wird Entschädigung für Wolfsrisse verwehrt“ vom 2. Dezember 2014 möchte das Umweltministerium Niedersachsen zwei Punkte klarstellen: 1.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Nichtenerkennung der Wolfschäden im Landkreis Vechta erhitzt weiter die Gemüter. Zu dem top agrar-Beitrag „Schafhaltern wird Entschädigung für Wolfsrisse verwehrt“ vom 2. Dezember 2014 möchte das Umweltministerium Niedersachsen zwei Punkte klarstellen:


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

1. Die „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen in Niedersachsen“ (Richtline Wolf)  wurde vom Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz ausgearbeitet und im November 2014 vorgestellt. Der  zuständige Minister ist Stefan Wenzel und nicht wie häufig dargestellt Landwirtschaftsminister Christian Meyer.

 

2. Die Aussage, dass nur Tierhalter aus Landkreisen Geld bekommen, in denen der Wolf nachgewiesen wurde, ist nicht korrekt. Billigkeitsleistungen werden an alle betroffenen Nutztierhalter (also auch im Landkreis Vechta) gezahlt, sofern eine amtliche Feststellung über den Wolf als Verursacher vorliegt.



Die Förderung von Präventionsmaßnahmen (z.B. wolfsabweisende Schutzzäune oder Herdenschutzhunde) dagegen erfolgt grundsätzlich, wenn der betreffende Betrieb in der Förderkulisse verortet ist oder ein Nutztierriss durch einen Wolf nachgewiesen wurde. 



Die Festlegung der Förderkulisse ist dynamisch angelegt, das heißt bei gesichertem Nachweis über die Ausbreitung des Wolfes wird der betreffende Landkreis in einer zu gegebener Zeit zu veranlassenden Fortschreibung der Förderkulisse darin aufgenommen. Die Ergebnisse der Auswertung des Falls im Landkreis Vechta liegen derzeit noch nicht vor.

 

Wortlaut und die Erläuterung der „Richtlinie Wolf“

 

Bezüglich des Falles in Vechta hat Minister Wenzel im Rahmen einer mündlichen Anfrage im Landtag geantwortet.







 

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.