Die Landwirtschaft wird auch weiterhin nicht von der Möglichkeit einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage Gebrauch machen können. Die Koalition lehnte vergangene Woche im Ernährungsausschuss des Bundestages einen Antrag der Linksfraktion ab, dieses Instrument ab 2016 für Agrarbetriebe einzuführen. Die Grünen enthielten sich. CDU/CSU und SPD folgten damit einer Empfehlung der Bundesregierung, die sich gegen die Forderung ausgesprochen hatte.
Begründet wird dies unter anderem mit dem Hinweis auf ein Gutachten der Universität Hohenheim, nach der eine Risikoausgleichsrücklage die in sie gesetzten Erwartungen für die landwirtschaftlichen Betriebe nicht erfülle. Auch der Wissenschaftliche Beirat Agrarpolitik hatte sich kritisch geäußert.
Die agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Kirsten Tackmann, zeigte sich enttäuscht über die Haltung der Koalition. Sie erinnerte daran, dass sich die CDU in einem Parteitagsbeschluss von 2012 noch für eine Risikoausgleichsrücklage ausgesprochen hatte. Ihrer Fraktion gehe es nicht um ein „Rundum-Sorglos-Paket“, versicherte die Abgeordnete. Stattdessen wolle man den Landwirten dabei helfen, ihr betriebseigenes Risikomanagement zu verbessern. Die Betriebe seien zunehmend vielfältigen und meist unkalkulierbaren Risiken ausgesetzt. Anstatt ihnen unter die Arme zu greifen, verweise die Regierung jedoch auf politische Hilfspakete und Versicherungslösungen.