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KTG: Aufhebung der Eigenverwaltung

Der Vorstand der KTG Agrar SE hat am 28. September beim Amtsgericht Hamburg die Aufhebung der Eigenverwaltung beantragt. Damit wird das Insolvenzverfahren als Regelinsolvenzverfahren weitergehführt. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Denkhaus von der Sozietät BRL Boege Rohde Luebbehuesen ernannt.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Vorstand der KTG Agrar SE hat am 28. September beim Amtsgericht Hamburg die Aufhebung der Eigenverwaltung beantragt. Damit wird das Insolvenzverfahren als Regelinsolvenzverfahren weitergehführt. Zum Insolvenzverwalter wurde der bisherige Sachwalter Rechtsanwalt Stefan Denkhaus von der Sozietät BRL Boege Rohde Luebbehuesen ernannt.


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