Wirkstoffe, die in Gewässern gefunden werden, stammen nicht nur aus Pflanzenschutzmitteln. Dennoch soll die Landwirtschaft künftig stärker auf die Einhaltung der Abstandsauflagen kontrolliert werden. Die Hintergründe und wie man mit einfachen Maßnahmen vorbeugen kann, waren u.a. Thema beim Pflanzenbauausschuss des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) Anfang des Monats.
Schärfere Vorgaben beim Pflanzenschutz in Gewässernähe
Der Leiter des Pflanzenschutzdienstes der Landwirtschaftskammer NRW, Prof. Dr. Bernd Böhmer, informierte über die Vorgaben für den Pflanzenschutzmitteleinsatz in Gewässernähe. Hintergrund ist der neue Kontrollschwerpunkt des bundesweiten Pflanzenschutzkontrollprogramms. In den vergangenen Jahren lag der Schwerpunkt im Zierpflanzenbereich, ab dem kommenden Jahr soll die Landwirtschaft verstärkt auf die Einhaltung der Abstandsauflagen kontrolliert werden.
Böhmer betonte, dass die in den Gebrauchsanleitungen festgelegten Abstände unbedingt einzuhalten seien, da viele Zulassungen an diese Auflagen geknüpft sind. Würden Mittel dennoch in Gewässern nachgewiesen, könnte dies neben den direkten Auswirkungen für den betroffenen Betrieb, z.B. auf CC, auch die Zulassung der Mittel gefährden.
Werner Schmitz, zuständig für die Wasserrahmenrichtlinie bei der Kammer, ging im Anschluss vertieft auf einzelne Wirkstoffe ein. Er mahnte, dass die Politik nicht die Landwirtschaft an den Pranger stellen sollte. So gebe es eine Reihe von Wirkstoffen in den Gewässern, die nicht oder nicht nur in Pflanzenschutzmitteln vorkommen, sondern auch im Baustoffbereich wie etwa Biozide in Fassadenfarben. Teilweise handelt es sich dabei um Wirkstoffe, die in der Landwirtschaft schon lange verboten sind.
Messstellen oft ungeeignet
Neben der genauen Betrachtung der Wirkstoffherkunft ist auch die Überprüfung der Grundwassermessstellen ein wichtiger Punkt. Manche Messstellen sind gar nicht für eine saubere Probennahme geeignet, da sie beispielsweise im Gefälle von Hofeinfahrten liegen. Die Kammer sei mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz darüber im Gespräch, wobei das Ziel sein muss, ungeeignete Messstellen aus der Beprobung herauszunehmen.
Tipps zur Vorbeuge von Verunreinigungen
Zur Vermeidung von Einträgen aus der Landwirtschaft helfen aus Sicht von Schmitz schon einfache Vorsichtsmaßnahmen, wie die Außenreinigung der Spritze auf dem Feld oder das Umfüllen von Pflanzenschutzmitteln über einer Wanne. Zudem sollte die Pflanzenschutzspritze möglichst unter Dach abgestellt werden, damit Mittelreste nicht durch den Regen abgewaschen werden und so direkt in der Kanalisation landen.
Neue Vorschriften bei der Düngung
Dr. Jörn Krämer, Umweltreferent des WLV, berichtete über die Novelle der Düngeverordnung und eine mögliche Rahmenvereinbarung beim Artenschutz. Wesentliche Diskussionspunkte bei der Änderung der Dünge-VO sind die Aufzeichnungspflicht bei der Düngebedarfsermittlung, restriktivere Abstandsregelungen an Gewässern und verlängerte Sperrfristen. Offen ist zudem die Frage, ob und wie pflanzliche Gärreste künftig in die Grenze für Wirtschaftsdünger einbezogen werden könnten.
Bezüglich des Artenschutzes gibt es einen Entwurf für eine Rahmenvereinbarung zwischen Umweltministerium und Landwirtschaftsverbänden in NRW. Eine wichtige Voraussetzung ist dabei die Erarbeitung von regionalen Lösungen, unter Einbeziehung aller betroffenen Gruppen. Weiterhin dürfen sich aus Sicht der Landwirtschaft Erfolge im Artenschutz im Nachhinein nicht negativ auswirken, z.B. durch die Ausweisung neuer Schutzgebiete. (Verena Kämmerling, WLV, im Wochenblatt Westfalen-Lippe)