Ich bin 26 und halte mit meinem Vater Milchvieh in einer GbR. Wegen der Preiskrise können wir uns unser Monatsgehalt nicht mehr auszahlen und beantragten deshalb im Jobcenter Hartz IV. Der Sachbearbeiter hat aber gleich gemutmaßt, dass wir in einer GbR Einkommen verstecken könnten und der Antrag deshalb abgelehnt wird.
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Ich bin 26 und halte mit meinem Vater Milchvieh in einer GbR. Wegen der Preiskrise können wir uns unser Monatsgehalt nicht mehr auszahlen und beantragten deshalb im Jobcenter Hartz IV. Der Sachbearbeiter hat aber gleich gemutmaßt, dass wir in einer GbR Einkommen verstecken könnten und der Antrag deshalb abgelehnt wird. Stimmt das?
Antwort: Nur aufgrund einer Mutmaßung, dass Sie in der GbR Einnahmen verstecken, darf das Jobcenter Ihren Antrag nicht ablehnen. Sie müssen aber belegen, dass Sie sich derzeit kein Gehalt bzw. eine Summe unterhalb des Hartz IV-Satzes auszahlen. Gleichzeitig müssen Sie beweisen, dass Sie die Betriebseinnahmen ausschließlich für laufende Betriebsausgaben und bestehende Verbindlichkeiten verwenden. Zudem könnte es hilfreich sein, wenn Sie im GbR-Vertrag die Passage zur Auszahlung Ihrer finanziellen Situation anpassen. So vermeiden Sie eventuelle Schwierigkeiten mit dem Jobcenter. Hierbei hilft Ihnen z. B. Ihr Steuerberater.
Weitere Infos zu Hartz IV bzw. dem Arbeitslosengeld II für Landwirte finden Sie auch in top agrar 12/2015 auf Seite 34 sowie 1/2016 auf Seite 29.
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Ich bin 26 und halte mit meinem Vater Milchvieh in einer GbR. Wegen der Preiskrise können wir uns unser Monatsgehalt nicht mehr auszahlen und beantragten deshalb im Jobcenter Hartz IV. Der Sachbearbeiter hat aber gleich gemutmaßt, dass wir in einer GbR Einkommen verstecken könnten und der Antrag deshalb abgelehnt wird. Stimmt das?
Antwort: Nur aufgrund einer Mutmaßung, dass Sie in der GbR Einnahmen verstecken, darf das Jobcenter Ihren Antrag nicht ablehnen. Sie müssen aber belegen, dass Sie sich derzeit kein Gehalt bzw. eine Summe unterhalb des Hartz IV-Satzes auszahlen. Gleichzeitig müssen Sie beweisen, dass Sie die Betriebseinnahmen ausschließlich für laufende Betriebsausgaben und bestehende Verbindlichkeiten verwenden. Zudem könnte es hilfreich sein, wenn Sie im GbR-Vertrag die Passage zur Auszahlung Ihrer finanziellen Situation anpassen. So vermeiden Sie eventuelle Schwierigkeiten mit dem Jobcenter. Hierbei hilft Ihnen z. B. Ihr Steuerberater.
Weitere Infos zu Hartz IV bzw. dem Arbeitslosengeld II für Landwirte finden Sie auch in top agrar 12/2015 auf Seite 34 sowie 1/2016 auf Seite 29.