In einem Schweinestall im Landkreis Osnabrück gab die Lüftungsanlage ihren Geist auf. Die Alarmanlage, die in so einem Fall eigentlich Gefahr signalisieren soll, tat ebenfalls keinen Mucks mehr: Ihre Steuerplatine war kurz vorher bei einem Gewitter durch einen Blitzschlag beschädigt worden.
Deshalb merkte der Landwirt viel zu spät, dass die Lüftung im Stall ausgefallen war. 452 Mastschweine verendeten elend, berichtete das Wochenblatt Westfalen-Lippe kürzlich.
70 000 € Schaden
Der Landwirt meldete den Verlust seiner Feuerversicherung und forderte 70 000 € Schadenersatz für die Schweine plus die Kosten für das Entsorgen der toten Tiere. Sie sei nicht zuständig, fand die Versicherung. Die Schweine seien eingegangen, weil die Lüftung defekt gewesen sei. Der Versicherungsschutz in der Feuerversicherung umfasse Lüftungsanlagen nicht.
Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg sah dies anders. Es sei unlogisch, in so einem Fall allein die Lüftungsanlage als Grund für den Schaden anzusehen. Nur weil die Alarmanlage nicht anschlug, als die Lüftungsanlage ihren Dienst versagte, sei deren Ausfall nicht sofort aufgefallen.
Hätte die Alarmanlage Alarm ausgelöst, wäre der Defekt der Lüftungsanlage rechtzeitig entdeckt und der Tod der Schweine verhindert worden.
Defekt durch Blitzschlag
Letztlich habe der Ausfall der Alarmanlage den Schaden verursacht, so dasOLG. Wie der Gutachter ausführte, sei der Defekt auf Blitzschlag zurückzuführen. Blitzschlag gehöre zu den in der Feuerversicherung versicherten Risiken. Deshalb müsse die Versicherung die Schweine ersetzen (Az. 5 U 161/139).