Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Meck-Pom: Umbruch von Dauergrünland nur mit Genehmigung möglich

"Da der Anteil an Dauergrünland in Mecklenburg-Vorpommern im Antragsjahr 2008 um mehr als 5 % gegenüber dem Referenzjahr 2003 zurückgegangen ist, gilt seit dem 29. Dezember 2008 das Verbot Dauergrünland umzubrechen", erinnert Agrarminister Dr. Till Backhaus alle Landwirte.

Lesezeit: 1 Minuten

"Da der Anteil an Dauergrünland in Mecklenburg-Vorpommern im Antragsjahr 2008 um mehr als 5 % gegenüber dem Referenzjahr 2003 zurückgegangen ist, gilt seit dem 29. Dezember 2008 das Verbot Dauergrünland umzubrechen", erinnert Agrarminister Dr. Till Backhaus alle Landwirte. Die zur Umsetzung der EU-Bestimmungen erlassene Dauergrünlanderhaltungsverordnung sieht die Möglichkeit vor, auf Antrag beim zuständigen Amt für Landwirtschaft eine Genehmigung des Umbruchs von Dauergrünland zu erhalten. Dafür muss laut dem Minister aber vorrangig innerhalb desselben Landkreises eine mindestens gleichgroße Dauergrünlandfläche wieder angelegt werden. "Ich weise darauf hin, dass die auch jetzt schon nach Naturschutz- bzw. Wasserrecht geltenden Umbruchverbote weiterhin gültig bleiben und die Dauergrünlanderhaltungsverordnung einen darüber hinaus gehenden Umbruch von Grünland verhindern soll", so Backhaus weiter. Die Nichtbeachtung des Umbruchverbotes werde auch Gegenstand der systematischen und anlassbezogenen Kontrollen bei Cross-Complience sein, Verstöße würden mit einer Kürzung der EU-Zahlungen sanktioniert.

Die Redaktion empfiehlt

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.