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Mehr Tierwohl: Habeck überreicht Förderbescheid für tiergerechten Stall

Um mehr Tierwohl in den Ställen zu ermöglichen, fördert die Landesregierung Schleswig-Holstein den Neubau von besonders tier- und umweltgerechten Ställen. Einen der ersten Förderbescheide übergab Minister Robert beim Besuch des Milchviehbetriebs der Familie Petersen in Westerakeby im Kreis Schleswig-Flensburg.

Lesezeit: 3 Minuten

Um mehr Tierwohl in den Ställen zu ermöglichen, fördert die Landesregierung Schleswig-Holstein den Neubau von besonders tier- und umweltgerechten Ställen. Einen der ersten Förderbescheide übergab Landwirtschaftsminister Robert Habeck am Donnerstag beim Besuch des Milchviehbetriebs der Familie Petersen in Westerakeby im Kreis Schleswig-Flensburg.


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"Das Programm ist eine richtungsweisende Investition im Sinne des Tierwohls und der Umwelt. Wir müssen die Ställe an die Tiere anpassen nicht umgekehrt. Deshalb unterstützen wir erstmals den Neubau von Ställen, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Standards hinaus mehr Tierwohl ermöglichen", sagte Habeck. "Wir fördern damit das, was der Markt nicht honoriert. Ohne die Förderung würden solche Ställe nicht gebaut."


Im Rahmen der neuen Agrarinvestitionsförderung (AFP) erhält der Milchviehbetrieb einen Zuschuss von 294.000 Euro. Geplant ist der Neubau eines Liegeboxenlaufstalles für 150 Milchkühe, der den Tieren viel Platz im Liegebereich und großzügige Laufflächen sowie die Möglichkeit zum ganztägigen Weidegang bietet.


Die Fördermittel stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (156.000 Euro), der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (83.000 Euro) sowie dem schleswig-holsteinischen Landeshaushalt zu (55.000 Euro).


Seit diesem Jahr konnten interessierte Landwirte vom 1. März bis zum 30. April 2015 Anträge auf Förderung von tiergerechten Ställen vorlegen. Insgesamt werden 10 Betriebe eine Bewilligung über einen Zuschuss erhalten. Das Fördervolumen liegt bei rund 1,6 Millionen Euro. Bis 2020 sind insgesamt etwa 9,8 Millionen Euro vorgesehen.


Im Unterschied zum alten Agrarinvestitionsförderung-Programm sind jetzt hohe Anforderungen an besonders tiergerechte Stallbauten zu erfüllen. Wer den hohen Zuschuss von 40 Prozent der Investitionskosten erhalten möchte, muss anspruchsvolle Bedingungen beim Bau und bei der Tierhaltung in den kommenden Jahren erfüllen. Dazu gehören mehr Platz für die Tiere, eine andere Stallausstattung, größere und breitere Liegeboxen und Kranken- und Abkalbebuchten. Zusätzlich ist ein ganztägiger Weidegang für das Milchvieh erforderlich und Enthornungen dürfen nur durch den Tierarzt und unter Betäubung durchgeführt werden.


Außerdem muss sich der Landwirt an strenge Förderkriterien im Bereich Umwelt- und Klimaschutz halten, wie die Begrenzung der Tierzahlen auf nicht mehr als 600 Rinder. Es muss sichergestellt sein, dass der Betrieb nicht mehr Gülle produziert als seine bewirtschafteten Flächen aufnehmen können; dies wird über eine Begrenzung des sogenannten Viehbesatzes geregelt. Auch eine verbesserte Lagermöglichkeit von Gülle (neun Monate) sowie eine verpflichtende Abdeckung der Güllebehälter zählen zu den Fördervoraussetzungen.


Für das schleswig-holsteinische Landesprogramm für den ländlichen Raum (LPLR) stehen im Förderzeitraum 2014-2020 insgesamt etwa 620 Millionen Euro zur Verfügung. Davon ca. 420 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER), die durch rund 200 Millionen Euro nationale Mittel kofinanziert werden.

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