Der Bauernverband Sachsen-Anhalt ärgert sich über die Neuausweisung von Landschafts- und Naturschutzgebieten, die zumeist ohne Augenmaß und Weitsicht im Hinblick der möglichen Auswirkungen auf betroffene Landwirte erfolgen. Bewirtschaftungseinschränkungen und Restriktionen für Um- und Neubau landwirtschaftlicher Infrastruktur können zu gravierenden und existenzbedrohenden Hemmnissen für die Agrarwirtschaft werden. Betroffene Landwirte haben nicht mehr die gleichen Chancen, sich wandelnden Agrarmärkten anzupassen, so der Verband.
Die Bauern verdeutlichen, dass von einer funktionierenden Landwirtschaft nicht nur die Nahrungsmittelversorgung abhängt, sondern auch der Erhalt einer touristisch attraktiven Kulturlandschaft, zahlreiche Arbeitsplätze im vor- und nachgelagerten Gewerbe und ein Großteil der Steuereinnahmen, die für die Gemeinden im sonst strukturschwachen ländlichen Raum überlebenswichtig sind.
Schutzgebiet Wische entmündigt Bewohner und Eigentümer
Konkret ärgert sich der Bauernverband über das geplante Landschaftsschutzgebiet „Wische“, das auf einer Gesamtfläche von über 21.200 ha mit überwiegend landwirtschaftlich genutztem Acker- und Grünland im Landkreis Stendal ausgewiesen werden soll.
Mit dem Ziel der Erhaltung eines charakteristischen Landschaftsbildes seien mit der Ausweisung auf unbestimmte Zeit Verbote verbunden, die eine sinnvolle Entwicklung der Landwirtschaft deutlich erschweren können, so die Landwirte weiter. Neben einem strengen Bauverbot, dürften beispielsweise auch keine Obstplantagen oder Wildgatter errichtet werden. Selbst eine Gartenlaube, eine Garage oder ein Schwimmbecken dürften in einem Landschaftsschutzgebiet nicht mehr gebaut werden. Die Schutzgebietsausweisung trifft vor allem auch die Bodeneigentümer in den betroffenen Dörfern, die Abstriche im Verkehrswert ihrer Flächen hinnehmen müssen.
Bereits jetzt liegen 30% der Landesfläche in Landschaftsschutzgebieten. Hinzukommen Flächen in Naturparks, Biosphärenreservaten und Naturschutzgebieten. Auch im Gebiet des neuauszuweisenden Landschaftsschutzgebietes liegen bereits 3 FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitate) und ein Vogelschutzgebiet, in denen die Landwirtschaft die besondere Rücksichtnahme auf den Naturhaushalt anerkennt. Ebenso sind prägende Landschaftsbestandteile, wie Hecken oder Grünland, bereits gesetzlich geschützt.
"Beschränkungen werden bestimmt nachträglich verschärft"
Eine darüberhinausgehende Unterschutzstellung lehnt der Bauernverband ab. In einem Schutzgebiet wirtschaftende Landwirte sind gegenüber Mitbewerbern benachteiligt. Zwar sind im vorliegenden Entwurf der Schutzgebietsausweisung keine Nutzungsbeschränkungen verankert, doch wird befürchtet, dass diese nachträglich auferlegt werden, wie neuerdings in anderen Ausweisungsverfahren vorgesehen.
Im Landkreis Stendal wirtschaften über 600 Agrarbetriebe und beschäftigen mehr als 3.000 Mitarbeiter. Diese sorgen für weitere 22.000 Arbeitsplätze vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft, beim Futtermittellieferanten, Landmaschinenhändler, beim Tierarzt oder Handwerksbetrieb. Der Bauernverband appelliert daher an die Verantwortlichen, das Vorhaben abzubrechen. Angesichts der zu erwartenden negativen Auswirkungen auf Landwirtschaft und ländlichen Raum, sollte man überlegen, ob man diese Verantwortung tragen kann und möchte.