Die neue Verpackungs-Verordnung, die ab Januar 2009 gilt, wird auch die landwirtschaftlichen Direktvermarkter in die Pflicht nehmen. Wie die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vergangene Woche mitteilte, sind Direktvermarkter rechtlich gesehen nicht nur "Inverkehrbringer" von Produkten, sondern auch von Verkaufsverpackungen, die an private Haushalte gelangen. Ab dem kommenden Jahr seien alle "Erstinverkehrbringer" solcher Verpackungen verpflichtet, einen Beitrag für das Einsammeln und die Verwertung dieser Materialien zu leisten, erläuterte die Kammer. Dazu müssten sie einen Entsorgungsvertrag mit einem zugelassenen Entsorgungssystem abschließen, das ein flächendeckendes Rücknahmesystem gewährleiste. Die bisherige Wahlfreiheit zwischen einer Systemteilnahme und der Selbstentsorgung ist nach Angaben der Landwirtschaftskammer künftig nicht mehr gegeben. Für die neuen Dienste müssten die Direktvermarkter Lizenzgebühren an einen Entsorger zahlen. Private Endverbraucher im Sinne der Verpackungsverordnung seien neben Haushalten auch Gaststätten, Kantinen, Bildungseinrichtungen und Ferienanbieter.
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