Niedersachsen geht in der Beratungsförderung neue Wege. Ab sofort können Landwirte für eine einzelbetriebliche Beratung zu ausgewählten Themen einen Förderzuschuss beantragen. Konkret geht es um folgende Beratungen:
- Folgen des Klimawandels, Anpassung und Abschwächung seiner Folgen
- Verbesserung des Tierschutzes, umwelt- und tiergerechten Verfahren in der Nutztierhaltung
- Antibiotikaeinsatz in der modernen Tierhaltung
- Erneuerbaren Energien
- Wasserwirtschaft
- Erhalt der biologischen Vielfalt
- Maßnahmen zur Begleitung der Umstrukturierung des Milchsektors
Förderkonditionen
Gefördert werden können Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus mit Standort in Niedersachsen oder der Freien Hansestadt Bremen. Die Beratungsausgaben des Landwirts werden zu 80 % mit EU-, Bundes- und Landesmitteln gefördert, höchstens bis zu 1.500 € jährlich.
Die Antragstellung kann erfolgen vom 01.02. - 29.02.2012. Mit der Beratung kann nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden. Antragsvordrucke, die Liste der anerkannten Beratungsanbieter und Berater finden Sie hier bei der Kammer.