Als erstes Bundesland untersagt Nordrhein-Westfalen das massenhafte Töten männlicher Eintagsküken in der Legehennenproduktion. Die zuständigen Kreisordnungsbehörden haben letzte Woche auf Veranlassung des NRW-Verbraucherschutzministeriums einheitlich die Ordnungsverfügungen mit dem entsprechenden Verbot den betroffenen Brütereien zugestellt. Den Betrieben wird eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2015 eingeräumt.
"Wir beschreiten mit diesem Vorgehen in Deutschland einen Pionierweg im Tierschutz", sagte NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel. "Diese grausame Praxis des Tötens von Küken aus reinen Renditegründen ist seit Jahrzehnten einfach hingenommen worden. Künftig wird diese Praxis in NRW ein Ende haben. Tiere sind Lebewesen und keine Abfallprodukte landwirtschaftlicher Produktionsprozesse."
Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium hatte Ende September einen Erlass herausgegeben, mit dem die Kreisordnungsbehörden angewiesen wurden, den Brütereien in NRW das Töten der männlichen Eintagsküken als tierschutzwidrig zu untersagen. Damit schloss sich das Ministerium der neuen Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Münster angeschlossen. Deren strafrechtliche Bewertung, die das Töten von männlichen Eintagsküken als tierschutzwidrig ansieht, hat das Ministerium veranlasst, umgehend verwaltungsrechtlich gegen diese Praxis in der Legehennenzucht vorzugehen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Münster stellt das Töten der Küken keinen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes dar und ist damit strafbar.
In einem Anhörungsverfahren hatten die Brütereien in den letzten Wochen die Möglichkeit, sich zu der geplanten Untersagung der Behörden zu äußern. Nachdem das Ministerium und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) die Stellungnahmen der Betriebe ausgewertet hatten, wurde gemeinsam die Ordnungsverfügung erarbeitet. Diese wurden jetzt einheitlich von den Kreisordnungsbehörden den Betrieben zugestellt.
Die Untersagungsverfügung sieht für das Verbot eine 1-jährige Übergangsfrist vor, in der die Betriebe ihre Prozesse umstellen müssen. NRW ist damit das erste Bundesland, das das Töten männlicher Eintagsküken untersagt. Die Brütereien haben nun vier Wochen Zeit, gegen die Ordnungsverfügung Klage einzureichen, andernfalls wird die Verfügung nach Ablauf dieser Frist bestandskräftig.
In Nordrhein-Westfalen sind insgesamt 12 Brütereien in vier Kreisen von der neuen Regelung betroffen. Bundesweit werden pro Jahr etwa 50 Mio. männliche Eintagsküken getötet. Die Brütereien in NRW haben daran einen Anteil von 5,4 %.