Das Land NRW schreibt – vertreten durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW – derzeit viele Landpächter an, und fordert die Erklärung, auf den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu verzichten. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) rät, dies nur mit dem Zusatz zu unterzeichnen, dass auf den vorsätzlichen Anbau von GVO-Saatgut verzichtet wird.
Der Verband hat den Bau- und Liegenschaftsbetrieb auf die umfassende Haftung im Falle des GVO-Anbaus hingewiesen und eine Klarstellung gefordert. Zwischenzeitlich hat dieser ausdrücklich und in einem gesonderten Schreiben akzeptiert, dass nur der vorsätzliche, nicht der zufällige Anbau von GVO einen Vertragsverstoß darstellt. (ad)