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Prämien im Netz: Angabe von Name und Adresse untersagt!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die EU-Vorschriften zur personengenauen Veröffentlichung der Direktzahlungen für teilweise ungültig erklärt. Die Namen der Empfänger dürfen von nun an nicht mehr veröffentlicht werden, da dies ein Verstoß gegen den Datenschutz sei, so die Richter.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die EU-Vorschriften zur personengenauen Veröffentlichung der Direktzahlungen für teilweise ungültig erklärt. Die Namen der Empfänger dürfen von nun an nicht mehr veröffentlicht werden, da dies ein Verstoß gegen den Datenschutz sei, so die Richter. Die entsprechende EU-Verordnung wurde für ungültig erklärt. Geklagt hatten zwei Landwirte.


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Rat und EU-Kommission hätten mit den Vorschriften zur Veröffentlichung die durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vorgegebenen Anforderungen zur Beachtung der Privatsphäre für natürliche Personen nicht gewahrt, so die Richter. Eine erforderliche Gewichtung der personengenauen Veröffentlichung z.B. nach Art und Umfang der Beihilfen habe nicht stattgefunden.


Der DBV zeigte sich dementsprechend erfreut über das Urteil, fordert jedoch ein kompletten Stopp der Veröffentlichungen durch Bund und Länder, bis das EU-Recht geändert ist. Es dürfe keine "Lex Landwirtschaft", also eine nur für Landwirte personenbezogene Transparenz geben.


Die bisher ins Netz gestellten Listen müssen zwar nicht gelöscht werden. In Zukunft dürfen aber keine neuen personenbezogenen Angaben veröffentlicht werden. Bundesagrarministerin Ilse Aigner hat allerdings schnell reagiert und vorerst die kompletten Daten aus dem Netz nehmen lassen.


Grüne enttäuscht


Kritik kam vom grünen Europaabgeordneten Martin Häusling. Der Gerichtshof habe mit seinem Urteil dem Wunsch der Öffentlichkeit nach Transparenz einen Bärendienst erwiesen. "Das Urteil, die Daten seien personenbezogen und dem Datenschutz würde nicht ausreichend Rechung getragen, ist nicht nachvollziehbar. Immerhin handelt es sich um Zuwendungen der Gesellschaft, die auch ein Recht darauf hat zu erfahren, wer ihre Zuwendungen erhält", so Häusling. Es sei im allgemeinen Interesse aller Steuerzahler, dass sie sich ein Bild über die Empfänger von Zuwendungen in der Landwirtschaft machen können. Es ist seiner Meinung nach aber auch im Interesse der vielen mittelständigen Betriebe, dass sie wissen "wer" das meiste Geld kassiert. Ein genauer Blick in die Online-Veröffentlichung zeige nämlich, es sind ein paar wenige, die viel erhalten. Alleine die Nordmilch AG habe im Jahre 2009 nach der Online-Auskunft der Bundesanstalt für Landwirtschaft (BLE), 51 Mio. Euro erhalten.

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