Ein verpflichtendes Prüf- und Zulassungsverfahren für Haltungseinrichtungen von Nutztieren wird es bis auf weiteres nicht geben. Mit der Mehrheit der Stimmen von CDU/CSU und FDP lehnte der Ernährungsausschuss des Deutschen Bundestages in der vergangenen Woche einen entsprechenden Antrag der SPD ab, meldet AgE. Darin sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, eine Verordnung zur Einführung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahren vorzulegen, die spätestens zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt.
Kritik an der Enrscheidung gab es anschließend vom Tierschutzbeauftragten der SPD-Bundestagsfraktion, Heinz Paula. Bereits 2006 habe der damalige Bundeslandwirtschaftminister Horst Seehofer zugesagt, ein solches Verfahren zu etablieren. In der letzten Legislaturperiode habe die Große Koalition durch die Änderung des Tierschutzgesetzes die rechtliche Voraussetzung für eine entsprechende Verordnung geschaffen. "Deshalb ist es unverständlich, warum die CDU/CSU unseren Antrag blockiert, wo sie noch im vergangenen Jahr eine entsprechende Protokollerklärung abgegeben hat", so Paula.
Seiner Einschätzung nach verstoßen derzeitige Haltungsbedingungen für Nutztiere oftmals gegen das Tierschutzgesetz. Ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für Tierhaltungssysteme komme sowohl den Tieren als auch Herstellern und Tierhaltern zugute. Sie erhielten Rechtssicherheit und müssten nicht um ihre Wettbewerbsfähigkeit fürchten. Häufige Kontrollen seien nicht mehr notwendig. Ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren liege zudem im Interesse der Verbraucher. Ihnen werde garantiert, dass die Produkte aus artgerechter Tierhaltung stammten, erläuterte der SPD-Politiker.
vgl.: Paula: 5,6 % der Höfe wirtschaften ökologisch (6.7.2010)