Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wird voraussichtlich ihre Kontrollaufgaben bezüglich der Umsetzung der Düngeverordnung verlieren. Landwirtschaftsminister Johannes Remmel bestätigte vergangene Woche eine frühere Feststellung, wonach die Kontrolle der Düngeverordnung jederzeit von einer anderen Behörde organisiert werden könne.
Er habe dies nicht angekündigt, weil die Kammer das schlecht gemacht habe, sondern „weil wir da einfach ein Problem haben“. Möglicherweise brauche es hier einen „neuen Vollzug“, sagte Remmel, der zudem auf den Anstieg der Nitratwerte im Grundwasser bestimmter Regionen verwies.
Zur künftigen Finanzierung der Landwirtschaftskammer stellte der Minister klar, dass es keine Bedingungen, sondern ein „Gesamtpaket“ gebe. Demnach soll die Kammer nach seinen Worten bis 2018 mit einer festen finanziellen Basis rechnen können. Dafür will der Ressortchef, dass sowohl im Haushalts- als auch im Organisationsplan der Kammer künftig dargestellt wird, wo genau die Grenze zwischen den hoheitlichen und den Selbstverwaltungsaufgaben verläuft.
Die öffentlichen Aufgaben der Landwirtschaftskammer müssten deutlich nach außen kommuniziert und transportiert werden, betonte Remmel. Hierzu soll auch die Stabstelle eines Ständigen Vertreters des Landes beim Kammerdirektor eingerichtet werden. Die betreffende Person soll sich dem Minister zufolge um die hoheitlichen Aufgaben der Behörde kümmern. Darüber hinaus erwägt er die Einrichtung eines die Landwirtschaftskammer beratenden Gremiums unter anderem mit Mitgliedern der Landtagsfraktionen. (AgE)