Die Landwirtschaftliche Rentenbank gibt mit ihrem Risikogerechten Zinssystem (RGZS) den Hausbanken Preisklassen mit festen Zinsobergrenzen vor. Alle Kreditnehmer werden in Abhängigkeit von der Bonität und ihren Sicherheiten in eine Preisgruppe einsortiert. Je besser die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers und je werthaltiger die gestellten Sicherheiten sind, desto niedriger fällt der maximale Zinssatz aus. Seit Anfang August gibt es nun statt zehn insgesamt elf Preisklassen (jetzt A bis K). Die Preisklasse K setzt sich aus der Bonitätsklasse 6 und Besicherungsklasse 3 zusammen. Für Ratendarlehen mit einer Laufzeit von zehn Jahren und zehnjähriger Zinsbindung gelten beispielsweise in den Sonderkreditprogrammen "Junglandwirte" bzw. "Umweltschutz" und "Nachhaltigkeit" je nach Preisklasse folgende Zinsobergrenzen: In der Preisklasse A liegt der maximale Zinssatz bei effektiv 3,02 % und in der Preisklasse K bei sage und schreibe 9,88 % effektiv. Die Landwirte können jedoch beruhigt sein, nach Auskunft der Rentenbank wird diese Preisklasse für landwirtschaftliche Betriebe kaum eine Rolle spielen. "Lediglich Betriebe, die riesige Biogas- oder Solaranlagen mit geringer Bonität und wenig Sicherheiten planen, müssen damit rechnen, in die Preisklasse K zu geraten", erklärte Dr. Karin Gress von der Rentenbank auf Anfrage des Wochenblattes Westfalen-Lippe. Für Landwirte ist es wichtig zu wissen, dass wie bisher auch der tatsächlich vereinbarte Zins stets Verhandlungssache zwischen der Hausbank und dem Kreditnehmer bleibt. Die Hausbank darf allerdings darüber hinaus eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 1 % der Darlehenssumme erheben. Die maximale Gebühr darf jedoch nur 1 250 Euro betragen. Für Darlehen über 125 000 Euro entfallen die Bearbeitungsgebühren.
Zinsobergrenze je Preisklasse
Rentenbank-Preisklassen für ein Ratendarlehen mit 10 Jahren Zinsbindung
Rentenbank, gültig seit 2.8.2010