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RLP: Ausgleichsflächen in Kulturlandschaft eingliedern

In Rheinland-Pfalz können zukünftig Ausgleichsflächen, die beim Bau von Windkraft- oder Solaranlagen ausgewiesen werden müssen, vermittelt und deren landschafts- und naturverträgliche Bewirtschaftung organisiert werden.

Lesezeit: 2 Minuten

In Rheinland-Pfalz können zukünftig Ausgleichsflächen, die beim Bau von Windkraft- oder Solaranlagen ausgewiesen werden müssen, vermittelt und deren landschafts- und naturverträgliche Bewirtschaftung organisiert werden. Das sieht eine Vereinbarung vor, die die Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz jetzt mit dem Windkraftunternehmen juwi in Wörrstadt getroffen hat.


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Nach Angaben der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz kann mit dem wegweisenden Pilotprojekt die ökonomische Wirtschaftlichkeit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche bei der Umsetzung von Ausgleichsflächen gut erhalten werden. Nach geltendem Recht müssen die ausführenden Unternehmen bei der Errichtung neuer Wind-, Solar- oder Bioenergieanlagen als Ausgleich für die in Anspruch genommene Natur- und Kulturlandschaft Kompensationsflächen schaffen. Laut Kammer wollen die Stiftung Kulturlandschaft und der Projektentwickler juwi im Zuge des Pilotprojekts zeigen, dass eine größere Kompensationsfläche dabei sehr gut in einen bestehenden kulturlandschaftlichen Kontext eingepasst werden kann.


Im konkreten Fall des Baus einer Windkraftanlage werden die beiden beteiligten Seiten erstmals eine entsprechende Ausgleichsleistung auf einer 3,4 ha großen Fläche erbringen. Dort wird die künftige ackerbauliche Nutzung nach bestimmten ökologischen Maßstäben betrieben. Die Vertreter der Stiftung und der Fa. juwi erörterten außerdem die Möglichkeiten einer Fortsetzung und Vertiefung der Zusammenarbeit in der Zukunft und unterzeichneten eine entsprechende Absichtserklärung.

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